Wohnsitzauflage behindert Geflüchtete bei beruflicher Integration

Mit dem Integrationsgesetz wurde in Deutschland im Jahr 2016 eine Wohnsitzauflage für Geflüchtete mit einem anerkannten Schutzstatus eingeführt, die den Wohnsitzwechsel über die Grenzen von Bundesländern einschränkt. Ein Teil der Bundesländer wendet diese Wohnsitzauflage darüber hinaus auch kleinräumig an, also auf der Ebene von Kreisen, kreisfreien Städten und Gemeinden. Dazu zählen: Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Nordrhein-Westfalen, das Saarland, Sachsen und Sachsen-Anhalt. Forscher des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung haben nun nachgewiesen, Geflüchtete, die einer regionalen Wohnsitzauflage unterliegen, haben geringere Beschäftigungschancen. Die regionale Wohnsitzauflage senkt die Wahrscheinlichkeit, einer Erwerbstätigkeit nachzugehen, um rund sechs Prozentpunkte. Bei der Berechnung wurden die individuellen und regionalen Einflussfaktoren berücksichtigt. Die Umzugsverbote verhindern den Angaben nach oft den Auszug aus einer Gemeinschaftsunterkunft in eine private Wohnung. In Hinblick auf die Teilnahme an Integrationskursen und den Erwerb der deutschen Sprache zeigten sich keine eindeutigen Befunde, so die Forscher. „Die bisherigen Ergebnisse sprechen nicht dafür, dass das Ziel des Gesetzes, die Integrationschancen von Geflüchteten durch die Einführung der Wohnsitzauflagen zu verbessern, tatsächlich erreicht wurde“, betonten die Autoren der Studie. Datengrundlage der IAB-Studie ist die repräsentative IAB-BAMF-SOEP-Befragung von rund 8.000 Geflüchteten.

Quelle: IAB; epd

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