Werkstätten für Menschen mit Behinderungen befürchten wirtschaftliche Nachteile durch die geplante Anhebung des Ausbildungsgeldes. Die Bundesregierung plant, dieses zusammen mit Änderungen der Berufsausbildungsbeihilfe und dem BAföG anzupassen. Heiko Buschbeck von der Landesarbeitsgemeinschaft Werkstätten für behinderte Menschen Sachsen, findet es prinzipiell ein gutes Zeichen, das Ausbildungsgeld zu erhöhen. Jedoch überfordere selbst eine stufenweise Erhöhung des Ausbildungsgeldes von derzeit 80 Euro auf 117 Euro ab 1. August viele Werkstätten finanziell. Michael Weber von der Landesarbeitsgemeinschaft Werkstätten für behinderte Menschen in Nordrhein-Westfalen warnte, die Werkstätten würden an ihre wirtschaftliche Leistungsfähigkeit gebracht, da deren Produkte für viele Abnehmer zu teuer würden. Eine Stufenlösung sei zwar besser, aber nicht optimal. Sowohl Buschbeck wie auch Weber plädierten dafür, das Entlohnungssystem der Werkstätten insgesamt neu zu organisieren. Weber schlug eine „Entlohnung aus einer Hand“ vor, anstatt wie bisher das Entgelt in Leistungen unterschiedlicher Träger zu stückeln. Die Kritik bezieht sich auf einen Gesetzentwurf der Bundesregierung.
Quelle: Pressedienst des Deutschen Bundestages