Wann darf ich einen Auszubildenden oder eine Mitarbeiterin mit ausländischem Pass einstellen? In Deutschland gibt es verschiedene offizielle Dokumente, die Bewerberinnen und Bewerber vorlegen können. Doch nicht jedes Dokument berechtigt zur Aufnahme einer legalen Beschäftigung oder Ausbildung. Z. B. darf sich ein Betrieb nicht auf eine Lohnsteuerkarte verlassen, die ihm vorgelegt wird. Eine Lohnsteuerkarte bekommt jeder, unabhängig davon, ob er eine Arbeitserlaubnis besitzt.
Um Rechtssicherheit für (Ausbildungs)Betriebe zu schaffen, hat der Westdeutsche Handwerkskammertag eine Handreichung heraus gegeben. Die Handreichung vereinfacht das Thema und reduziert die Informationen auf das Notwendige. In jedem Einzelfall kann der Betrieb aus einem der 13 in der Handreichung aufgeführten Dokumenten entnehmen, ob die Bewerberin bzw. der Bewerber beschäftigt werden darf.
Die Broschüre Erlaubnis zur Ausbildung und Arbeit – Informationen für Personalentscheider/innen ist online als PDF-Datei bereit gestellt. “
Quelle: Westdeutscher Handwerkskammertag