Vorschläge zur Verbesserung von Bildung und Teilhabe

Der Deutsche Paritätische Wohlfahrtsverband hat das Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) wissenschaftlich untersucht und festgestellt: Mehr als 80 Prozent der Kinder und Jugendlichen im SGB II profitieren nicht von den Leistungen des BuT. Vier von fünf Berechtigten haben im Jahr 2024 keine Teilhabeleistungen erhalten.

Das BuT soll Kindern und Jugendlichen aus finanziell benachteiligten Familien helfen, Freizeit- und Sportangebote wahrzunehmen, die ihre Eltern nicht finanzieren können. Verantwortlich für die Auszahlung sind die Jobcenter im Zusammenhang mit dem Bürgergeld. Städte und Kreise zahlen ebenso das BuT, wenn ein Anspruch über die Sozialhilfe besteht. Zwischen dem Wissen um das BuT bei den Berechtigten, dem Antrag und der Auszahlung liegen zahlreiche bürokratische Hürden. Die Bundesregierung plant laut Koalitionsvertrag zwar die Teilhabeleistung von bisher 15 Euro pro Kind auf 20 Euro im Monat zu erhöhen. Sie muss jedoch bei den Kindern und Jugendlichen ankommen, die vom BuT profitieren könnten.

Pauschale Auszahlung

Die Studie des Paritätischen untersuchte die Quoten seit Einführung des BuT, die regionale Streuung und die Quoten nach Art der Leistungsgewährung. Aus den empirischen Befunden leitet der Wohlfahrtsverband Reformvorschläge ab: Die Leistungen müssen pauschal an jedes berechtigte Kind gezahlt werden. „Mit der automatischen Auszahlung der Schulbedarfe an alle berechtigten Kinder und Jugendlichen, die zur Schule gehen, wurden gute Erfahrungen gemacht“, heißt es in der Studie. Entfallen sämtliche Antrags- und Nachweispflichten, bedeute dies eine enorme bürokratische Entlastung der Verwaltungen und der Leistungsberechtigten. Für die pauschale Zahlung müsse jedoch das Recht geändert werden, erläutert der Paritätische.

Rechtsanspruch auf Jugendarbeit

Eine Rechtsänderung schlägt der Verband zudem im SGB VIII vor und fordert einen Rechtsanspruch auf Angebote der Kinder- und Jugendarbeit. Damit das BuT genutzt werden kann, werde eine entsprechende Infrastruktur benötigt: Angebote für Kinder und Jugendliche durch öffentliche und freie Träger der Jugendarbeit. „Die Einführung eines Rechtsanspruchs im SGB VIII würde helfen, notwendige Infrastruktur zu sichern, die Inanspruchnahme durch die niedrigschwellige Bereitstellung von Angeboten zu verbessern und das Neben- und Gegeneinander der bestehenden Regelungen zu beenden“, heißt es in der Studie.

Text: Michael Scholl

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