Vorerst keine Änderung des Begriffs „Rasse“ im Grundgesetz

Neben dem wahrscheinlichen Aus für die Verankerung von Kinderrechten in der Verfassung kommt auch eine Ersetzung des Begriffs „Rasse“ im Grundgesetz nicht mehr zustande. „Es gibt keinen Gesetzentwurf der Koalition zur Änderung des Grundgesetzes zum Thema ‚Rasse‘, so dass eine kurzfristige Grundgesetzänderung nicht mehr zu erwarten ist“, sagte der Justiziar der Unionsfraktion, Ansgar Heveling (CDU), der Düsseldorfer „Rheinischen Post“. Zwar werde es wohl noch eine Anhörung im Rechtsausschuss geben, doch das Vorhaben sei damit für diese Wahlperiode durch.

Im Grundgesetz heißt es in Artikel drei, dass niemand wegen „seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden“ darf. Die Formulierung legt nahe, dass es unterschiedliche Menschenrassen gibt. Vorgeschlagen wurde zuletzt, dass in Artikel 3 ein Verbot von Diskriminierung aus „rassistischen Gründen“ stehen solle. Heveling mahnt eine sorgsame Debatte an. Jede Änderung des Grundgesetzes eröffne neue Möglichkeiten der Auslegung der Verfassung.

Quelle: Rheinische Post; KNA; MdB Ansgar Heveling (CDU)

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