Von Fördermaßnahmen profitieren laut einer Studie nicht nur die Empfänger von Arbeitslosengeld II selbst, sondern auch deren Kinder. Wenn Hartz-IV-Bezieher an einer Weiterbildung teilnehmen, absolvieren ihre erwachsenen Kinder später häufiger eine Ausbildung und üben öfter eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit aus, wie aus einer veröffentlichten Untersuchung des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) hervorgeht.
Für die Studie untersuchte die Arbeitsmarktforscherin Cordula Zabel wie sich arbeitsmarktpolitische Fördermaßnahmen auf die Arbeitsmarktbeteiligung der Kinder der Geförderten zwei bis acht Jahre später auswirken. Die Kinder waren zum Zeitpunkt der Fördermaßnahme ihrer Eltern 16 bis 17 Jahre alt.
Weiterbildung und Lohnsubventionen haben die stärksten Effekte
Wenn Eltern arbeitslos sind oder Sozialleistungen beziehen, ist die Wahrscheinlichkeit größer, dass dies später auch auf ihre erwachsenen Kinder zutrifft – das zeigen zahlreiche bereits vorliegende Studien. Das IAB hat daher untersucht, ob und wie arbeitsmarktpolitische Maßnahmen gegensteuern können.
Weiterbildungsteilnahme und Lohnsubventionen der Eltern weisen klare positive Effekte auf: Kinder von geförderten Eltern haben später, im Alter von 19 bis 24 Jahren, größere Chancen, in betrieblicher Ausbildung oder sozialversicherungspflichtig beschäftigt zu sein. Lohnsubventionen, weist die größten intergenerationalen Effekte der drei untersuchten Maßnahmetypen auf. Teilnahmen der Eltern an Ein-Euro-Jobs haben dagegen vergleichsweise geringe Effekte, die sich zudem auf Kinder von Eltern mit geringer Erwerbserfahrung beschränken. Arbeitsmarktexpertin Zabel resümiert „Neben den positiven Beschäftigungseffekten für die Teilnehmenden selbst verringert eine Maßnahmeteilnahme auch die Weitergabe von Arbeitsmarktrisiken an die nächste Generation“. Damit profitiert die ganze Familie davon.
Quelle: IAB; epd