Verschärfte Sanktionen für Unter-25-Jährige in der Grundsicherung endlich aufheben!

Das Bundesverfassungsgericht hat zwar in der letzten Woche mit seinem Urteil zu den Sanktionen in der Grundsicherung neue Maßstäbe gesetzt, doch leider sagt dies nichts zu Kürzungen bei Meldeversäumnissen, Terminversäumnissen sowie über verschärfte Sanktionen für Personen unter 25 Jahren. „Das Bundesverfassungsgericht hat mit seinem Urteil deutliche Grenzen festgelegt“ – so berichtet das Bundesministerium für Arbeit und Soziales, „in denen es möglich ist, Sanktionen gegenüber Hilfebedürftigen in der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) zu verhängen. Die Bindung staatlicher existenzsichernder Leistungen an zumutbare Mitwirkungspflichten hat es im Grundsatz bestätigt. Es hat jedoch betont, dass hierfür – ab sofort – besonders strenge Grenzen gelten und damit Rechtsklarheit geschaffen. Eine Sanktion darf auf Basis der jetzigen Regelungen und des Urteils eine Minderung des maßgeblichen Regelbedarfs wegen wiederholter Verletzung der Mitwirkungspflichten um 30 Prozent nicht übersteigen. Der Kooperationsverbund Jugendsozialarbeit fordert die Politik und Verwaltung auf, die besonders harten Regelungen für junge Menschen in der Grundsicherung endlich rechtssicher aufzuheben und ab sofort bei jungen Menschen, die nachträglich ernsthaft und nachhaltig ihre Mitwirkung erklären, die Leistungsminderungen zurückzunehmen! Verschärfte Sanktionsregelungen im SGB II für unter 25-Jährige abschaffen!

Quelle: Kooperationsverbund Jugendsozialarbeit

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