Empfehlungen zur Umsetzung des §16 h SGB II

Damit am Übergang Schule – Beruf niemand verloren geht, müssen neue Anstrengungen unternommen werden, um alle jungen Menschen zu erreichen, ihnen individuelle Hilfen anzubieten und Unterstützung auf dem Weg in den Beruf zu geben. Der Bundesgesetzgeber hat mit dem § 16 h SGB II eine Möglichkeit geschaffen, auf aktuelle Herausforderungen im Handlungsfeld der beruflichen und sozialen Integration von schwer erreichbaren jungen Menschen zu reagieren.

Der Kooperationsverbund Jugendsozialarbeit veröffentlichte in einem Informationspapier eine kurze Übersicht über die neuen Möglichkeiten der „Förderung schwer zu erreichender Jugendlicher“ nach § 16 h SGB II und gibt Empfehlungen zur Umsetzung.

Damit richtet sich der Verbund in erster Linie an die Beiräte der Jobcenter. Er empfiehlt hier eine enge Zusammenarbeit zwischen Jugendhilfe und SGB-II-Träger, damit die Kompetenzen und Erfahrungen der Jugendhilfe in die Angebote einbezogen werden.

Die Informationen zum neuen §16 h SGB II lesen Sie im Anhang oder auf der Seite des Kooperationsverbundes Jugendsozialarbeit.“

Quelle: Kooperationsverbund Jugendsozialarbeit

Dokumente: KV_Infoblatt_pp_16_h_SGB_II.pdf

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