In der Corona-Krise sind in Deutschland laut einer Studie Schutz-, Fürsorge- und Beteiligungsrechte von Kindern und Jugendlichen verletzt worden. Praktisch alle Entscheidungen und Maßnahmen der Politik in dieser Zeit seien „ohne vorrangige Berücksichtigung des Kindeswohls vorgenommen worden“, resümiert der Magdeburger Professor für Kinderpolitik Michael Klundt. Seit zehn Jahren gilt die UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland vorbehaltlos. In ihr verpflichten sich die Vertragsstaaten bspw. in Artikel 3: »Bei allen Maßnahmen, die Kinder betreffen, gleichviel ob sie von öffentlichen oder privaten Einrichtungen der sozialen Fürsorge, Gerichten, Verwaltungsbehörden oder Gesetzgebungsorganen getroffen werden, ist das Wohl des Kindes ein Gesichtspunkt, der vorrangig zu berücksichtigen ist.« Klundt fragt in seiner Studie: Sind in diesem Zusammenhang ausreichend Kinder und Jugendliche beteiligt worden oder zumindest in Entscheidungsprozessen einbezogen oder wenigstens angehört worden? Eine auch nur eingeschränkte Verneinung einer dieser Fragen bedeutete eine völkerrechtsverstoßende und rechtsstaatswidrige Verletzung von Kinderrechten in Deutschland. Und genau das ist nach Klundts Auffassung passiert. Auch in der Lockerungsdebatte habe die Situation der Familien im Hintergrund gestanden, wird in dem Dokument unter dem Titel „Krisengerechte Kinder statt kindergerechtem Krisenmanagement?“ deutlich. Die Bedürfnisse von Kindern und Jugendlichen seien fast gar nicht vorgekommen. Diese hätten zudem das Gefühl, auf ihre Rolle als Schüler reduziert zu werden, während fast alle anderen außerschulischen Lebensbereiche jugendlicher Erfahrung völlig ausgeblendet worden seien.
Quelle: epd; Bundestagsfraktion DIE LINKE