Eine im Auftrag des Deutschen Kinderhilfswerkes erstellte Expertise spricht sich dafür aus, Ombudspersonen oder Beauftragte für Kinderrechte auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene einzusetzen. Die Ampel-Koalition hatte sich in ihrem Koalitionsvertrag auf die Verankerung der Kinderrechte in das Grundgesetz verständigt. Seit 30 Jahren gibt es Bestrebungen in der Politik, aber auch aus der Zivilgesellschaft, die Kinderrechte im Grundgesetz zu verankern. Laut einer Umfrage aus dem Jahr 2018 sind 88 Prozent der Eltern in Deutschland für eine Aufnahme der Kinderrechte ins Grundgesetz. Die UN Kinderrechtskonvention ist am 5. April seit 30 Jahren in Deutschland in Kraft.
Aufgaben der Ombudspersonen wären aus Sicht des Kinderhilfswerks
- Die Kinderrechte bekannt machen.
- Die Interessen junger Menschen in Politik und Gesellschaft vertreten.
- Die Umsetzung der UN Kinderrechtskonvention in einem Monitoring begleiten.
- Die Beteiligung von Kindern fördern.
- Beschwerden von Einzelnen und Gruppen bearbeiten.
Die Untersuchung für das Deutsche Kinderhilfswerk kommt weiterhin zu dem Ergebnis, dass die Stellen der Beauftragten gesetzlich abgesichert sein müssten. Zudem sei auf inhaltliche Unabhängigkeit, Weisungsfreiheit sowie eine hinreichende personelle und finanzielle Ausstattung zu achten. Sowohl bei der Ausgestaltung als auch an der Strategieentwicklung seien Kinder und Jugendliche zu beteiligen.
Quelle: Deutsches Kinderhilfswerk; BMFSFJ; KNA