Mit einem Berufsbildungsvalidierungs- und -digitalisierungsgesetz (BVaDiG) will die Bundesregierung die berufliche Bildung weiter stärken und attraktiver für junge Menschen gestalten. Zum Entwurf des BVaDiG hat der Kooperationsverbund Jugendsozialarbeit eine Stellungnahme abgegeben.
Erworbene berufliche Handlungsfähigkeit feststellen und anerkennen lassen – auch ohne abgeschlossene Berufsausbildung
Im Jahr 2020 wurde das Berufsbildungsgesetz (BBiG) und der Zweite Teil der Handwerksordnung (HwO) umfassend novelliert. Fortbildungsstufen, neue Abschlussbezeichnungen und eine Mindestvergütung für Auszubildende wurden eingeführt. Teilzeitberufsausbildungsmöglichkeiten wurden erweitert. Zwei zentrale Themen für die Zukunft – Attraktivität und Integrationsfähigkeit der beruflichen Bildung – waren im Jahr 2020 noch nicht reif für eine gesetzliche Umsetzung. Mit dem BVaDiG soll nun die berufliche Handlungsfähigkeit, die unabhängig von einem formalen Berufsausbildungsabschluss erworben wurde aber mit einer Berufsausbildung vergleichbar ist, festgestellt, bescheinigt und im System der beruflichen Bildung anschlussfähig gemacht werden. Außerdem soll konsequent mit digitalen Dokumenten und medienbruchfreien digitalen (Verwaltungs-)Prozessen in der beruflichen Bildung agiert werden.
Die Träger der Jugendsozialarbeit im Kooperationsverbund bewerten den Entwurf in der Stellungnahme mit Blick auf die Chancen junger Menschen, deren soziale und berufliche Integration aufgrund von sozialer Benachteiligung und/oder individueller Beeinträchtigung gefährdet sind. Das BVaDiG kann eine Grundlage für eine weitere Modernisierung der Wege in Ausbildung und Beruf sein. Zugleich mahnt der Kooperationsverbund: Insgesamt sollte die Möglichkeit zur Feststellung der beruflichen Handlungsfähigkeit, die unabhängig von einem Berufsabschluss validiert werden kann, nicht auf Kosten der realen Ausbildungsmöglichkeiten und -angebote für junge Menschen in den Betrieben gehen.
Quelle: BMBF, Kooperationsverbund Jugendsozialarbeit