„STARTKLAR“ – Präventionstag zum Alkoholkonsum an Berufsschulen

Material zum Aktionstag „STARTKLAR“ der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) kann jetzt von allen Berufsschulen angefordert werden. „STARTKLAR“ wird vor Ort an den berufsbildenden Schulen durchgeführt und informiert die Schüler*innen, welche Verantwortung sie für sich selbst und andere tragen, wenn sie Alkohol trinken. Ziel ist es, Jugendliche und junge Erwachsene nachhaltig zu sensibilisieren. Anhand spannender Methoden sollen die Teilnehmer*innen ihren Alkoholkonsum reflektieren und hinterfragen.

Immer weniger junge Menschen konsumieren regelmäßig Alkohol

Laut der letztjährigen Studie des BZgA[1] entfalten die Präventionskonzepte zum Alkoholkonsum junger Menschen ihre Wirkung. Im Vergleich der Zahlen aus dem Jahr 2004, sinkt die Zahl derer, die regelmäßig, also mindestens einmal wöchentlich, Alkohol konsumieren. Die statistische Erhebung erreicht somit den niedrigsten Stand seit Beginn der Aufzeichnungen über den Alkoholkonsum junger Menschen. Burkhard Blienert, Beauftragter der Bundesregierung für Sucht- und Drogenfragen stellte mit Veröffentlichung der Studie fest: „Prävention lohnt sich immer! Das zeigen die Zahlen beim Alkohol und beim Tabak eindeutig. […] Aufklärung über die gesundheitlichen Folgen von Alkohol-, Tabak- und Cannabiskonsum gehört in jede Schule, in jeden Verein, in jede Familie.“

Was erwartet die Schüler*innen bei „STARTKLAR“?

Innerhalb von drei Stunden durchlaufen die Schüler*innen in verschiedenen Gruppen vier Stationen, die sich intensiv mit der Reflektion des eigenen Alkoholkonsums auseinandersetzen. Aufgrund des relativ „kurzen“ Zeitraums, lasse sich der Aktionstag gut in den Schulalltag einbinden. Alle benötigten Materialien werden, nebst der „STARTKLAR“-App, mit der sich die Schüler*innen schon im Vorfeld mit dem Thema auseinandersetzen können, von der Bundeszentrale zur Verfügung gestellt.

Zum Start des Angebots „STARTKLAR“ fordert Blienert über die präventiven Angebote hinaus auch die stärkere Begrenzung des Alkoholkonsums Jugendlicher: „Als Sucht- und Drogenbeauftragter bleibe ich auch bei meiner Forderung, die Altersgrenze für Alkohol auf 18 Jahre anzuheben. Es kann nicht sein, dass Jugendliche ab 14 im Beisein ihrer Eltern bereits trinken dürfen.“

Zu weiteren Informationen und zur Anmeldung geht es hier.

 

Quelle: BZgA; Beauftragter der Bundesregierung für Sucht- und Drogenfragen; Bildquelle: BZgA

Autor: Olek Meyer – studentischer Mitarbeiter der BAG KJS

 

[1] https://www.bzga.de/presse/pressemitteilungen/2022-06-23-suchtmittelkonsum-junger-menschen-alkoholkonsum-ruecklaeufig-raucherquote-unveraendert-nie/

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