SPD für Kindergrundsicherung

Auf ihrer Klausurtagung in Berlin beriet die SPD-Bundestagsfraktion über Wege aus der Krise. Parteichefin Nahles forderte im ARD-Morgenmagazin eine Grundsicherung gegen Kinderarmut. In Familien in denen die Eltern nicht arbeiten, gebe es „ein Riesenproblem“. Es sei deshalb eine Politik nötig, die bei den Familien ankomme und für Kinder auch wirke. Dies sei etwas, „was wir deshalb bisher nicht im Griff haben“ und liege auch an der Verteilung der Zuständigkeiten auf verschiedene Ebenen. Den Vorschlag hatte Nahles auch im November im Zuge ihrer Forderung nach einer Ablösung des Hartz-IV-Systems formuliert. In einer Beschlussvorlage für die Klausurtagung, die der „Jugendsozialarbeit News“ vorliegt, steht „Mit Kinderarmut werden wir uns nicht abfinden. Deshalb arbeiten wir in der SPD an einer eigenständigen Absicherung für Kinder und wollen dazu noch in diesem Jahr ein Konzept vorlegen.“ Konkrete Ideen für die Ausgestaltung einer solchen Kindergrundsicherung werden in dem Papier nicht formuliert. Die Berichterstattung verschiedener Medien hatte den Eindruck erweckt, die Partei habe sich schon auf Konkretes festgelegt. Eckpunkte für ein Kindergrundsicherungskonzept lassen sich einem Debattenbeitrag der Berichterstattenden in der SPD-Bundestagsfraktion zur Bekämpfung der Kinderarmut entnehmen.

Eckpunkte für ein Kindergrundsicherungskonzept:

Materielle Absicherung:

  • Absicherung der grundlegenden materiellen Bedarfe wie z.B. Ernährung und Kleidung
    und der Kosten für Bildung und Betreuung.
  • Ersetzung von kinder- und familienbezogenen Leistungen. Dazu gehören z.B. das
    Kindergeld, Kinderzuschlag, Regelleistungen der Sozialhilfe, die pauschalen Leistungen des Bildungs- und Teilhabepaket und dem Ehegattensplitting.
  • Individuelle Leistungen des Sozialstaates für Kinder und Jugendliche werden nicht mit
    eingebunden.
  • Die Summe der Kindergrundsicherung soll mit dem Einkommen der Eltern versteuert
    werden.

Teilhabe ermöglichen:

  • Im Kinder- und Jugendhilferecht (SGB VIII) besteht ein Rechtsanspruch auf Teilhabe.
  • Wir nutzen das SGB VIII, um die Kommunen bei dem Ausbau von einer
    familienfreundlichen Infrastruktur wie z.B. der Kinderbetreuung oder der
    Kinderjugendhilfe zu unterstützen.
  • Kostenfreie und kostengünstige Bereitstellung von Bildungs- und Freizeitangeboten,
    die jedem Kind, unabhängig von seiner Herkunft zur Verfügung stehen soll.
  • Kostenfreie Mobilität für Kinder und Jugendliche.

Was bisher erreicht wurde

  • Erhöhung Kindergeld um 10 € pro Kind und Monat zum 01.07.2019 und um 15 € zum
    01.01.2021 bei entsprechender Anpassung des steuerlichen Kinderfreibetrages.
  • Der Kinderzuschlag wird voraussichtlich zum 1.07.2019 so erhöht, dass er zusammen
    mit dem Kindergeld und den Leistungen für Bildung und Teilhabe das
    Existenzminimum der Kinder sichert, die Ansprüche werden ausgeweitet und die
    Bewilligung vereinfacht.
  • Befreiung für geringe Einkommen und Senkung der Kita-Gebühren.
  • Zuzahlung zum Mittagessen und bei der Beförderung für Kinder im Leistungsbezug
    entfallen voraussichtlich zum 01.07.2019.
  • Erhöhung der Leistungen des Bildungs- und Teilhabepaketes voraussichtlich zum
    01.07.2019.
  • Beteiligung des Bundes u.a. bei der Finanzierung von Schulen durch eine
    Veränderung des Grundgesetzes ermöglicht.
  • Erwerbschancen von Leistungsbeziehenden durch die Schaffung des Sozialen
    Arbeitsmarkt verbessert.
  • Niedrige Einkommen werden durch die Abgabe von geringeren
    Sozialversicherungsbeiträgen entlastet.

Nächste Schritte:

  • Prüfung einer automatischen Auszahlung Kinderzuschlag mit Kindergeld – jedes
    anspruchsberechtigte Kind bekommt auch den Zuschlag.
  • Bildungsförderung auch bei Aufstiegschancen ermöglichen.
  • Von Jugendlichen selbst verdientes Geld wird nicht oder zumindest erst ab höheren
    Beträgen angerechnet.
  • Schritt für Schritt mehr kostenfreie oder allgemein für Kinder zugängliche Strukturen
    schaffen: Kinder-/Jugendticket (kostenfrei oder für alle sehr geringer Beitrag) für
    ÖPNV und Bahn; Vereinsmitgliedschaftsbeiträge für Kinder bekommt Verein
    gebündelt für alle Kinder vom Jugendamt; Kita- und Schulessen ist kostenfrei.

Quelle: SPD Bundestagsfraktion; MOMA; tagesschau.de

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