Auszüge aus den Schlussfolgerungen des paritätischen Jahresgutachtens Ungleichheit: Ausmaß, Ursachen und Konsequenzen:
„(…) Die Entwicklung einiger gesellschaftspolitischer Bereiche und vor allem der sozialen Kohäsion lässt sich für das vergangene Jahr (…) vorläufig bilanzieren.
Ausgesprochen positiv entwickelte sich die Situation am Arbeitsmarkt. Das fortgesetzte Beschäftigungswachstum ging mit einer Zunahme sozialversicherungspflichtiger Arbeitsverhältnisse einher. Auch die Einführung des Mindestlohns hat sich bewährt. Deutlich geworden ist: Die mit dem Mindestlohn verbundenen Befürchtungen haben sich als unbegründet erwiesen. Über vier Millionen Menschen, überwiegend Frauen, haben davon profitiert. (…)
Es gibt aber auch viel Schatten in der Arbeitsmarktpolitik: Das Ausmaß der Langzeitarbeitslosigkeit stagniert auf hohem Niveau, die Betroffenen profitieren in der Regel nicht von der positiven Beschäftigungsentwicklung. Ergänzende Hilfen zur Integration in Beschäftigung fehlen entweder gänzlich, oder sie sind nicht an den besonderen Bedarfen gerade langzeitarbeitsloser Menschen orientiert. Hier sind dringend neue, ernsthafte Anstrengungen gefordert. Beschäftigungspolitische Programme wie das ESF-Programm zur Arbeitsmarktintegration langzeitarbeitsloser Menschen (…) oder das Bundesprogramm „Soziale Teilhabe am Arbeitsmarkt“ – in der Planung beschränkt auf 10.000 Stellen – werden der Problematik angesichts der guten Million von Langzeitarbeitslosigkeit betroffener Menschen nicht gerecht. (…)
Der Anteil des Niedriglohnsektors ist überproportional groß, in Deutschland. Er ist ein Treiber der bestehenden Lohnungleichheit in Deutschland. Analysen zeigen, dass das Schutzniveau der Sozialversicherungen in den vergangenen Jahren deutlich abgenommen hat. Mittlerweile hat nicht einmal mehr ein Drittel der Menschen, die von Arbeitslosigkeit betroffen sind, Anspruch auf Leistungen der Arbeitslosenversicherung. Alle anderen sind auf Leistungen nach SGB II oder auf die Unterstützung von Familienangehörigen oder Partnern angewiesen. (…)
Gleiche Teilhabechancen ermöglichen
(…) Ungleiche Teilhabechancen in einem Bereich sind häufig eng verbunden mit ungleichen Chancen auch in anderen Bereichen. Wer keine Chance hat, in das Erwerbsleben zurückzukehren, dem drohen nicht nur die Exklusion im Erwerbsleben, sondern auch eingeschränkte gesellschaftliche Teilhabemöglichkeiten, Armut, Verschuldung und – in deutlich überdurchschnittlichem Umfang – auch gesundheitliche Einschränkungen. Es kommt zu einer Kumulation von Benachteiligungen. (…)
Es gibt zahlreiche pragmatische und praktische Vorschläge, wie soziale Kohäsion effektiv gefördert werden kann. Sechs Forderungen sollen (…) hervorgehoben werden:
##Die Leistungen der Grundsicherung nach SGB II und SGB XII vermögen nicht vor Einkommensarmut zu schützen und decken nicht den täglichen Mindestbedarf. Es ist deshalb geboten, die Regelsätze nach SGB II und SGB XII umgehend auf 491 Euro zu erhöhen und die bedarfsgerechte Anpassung künftig durch eine unabhängige Kommission überprüfen zu lassen. Für Kinder und Jugendliche ist ein eigener Regelsatz zu entwickeln, der ihren Bedarfen gerecht wird. Für atypische und einmalige Bedarfe wie etwa die Anschaffung notwendigen Hausrats und die Versorgung mit medizinisch notwendigen, aber nicht-verschreibungspflichtigen Arzneimitteln ist eine Öffnungsklausel in das SGB II aufzunehmen.
##Viel zu oft entscheidet heute schon die Geburt über den sozialen Status, der für den Einzelnen in seinem weiteren Leben erreichbar ist. Um die soziale Mobilität in Deutschland – die vielbeschworene Chancengerechtigkeit – ist es tatsächlich schlecht bestellt. Nichts belegt das so deutlich wie die Teilnahmslosigkeit, mit der
man sich damit abgefunden zu haben scheint, dass über 2,5 Millionen Kinder und Jugendliche in Deutschland in Armut leben. (…) Die gesetzlichen Leistungen, die der Förderung von Bildung und Teilhabe gewidmet sind, erfüllen ihren Zweck nicht. An dieser Stelle bedarf es eines grundlegenden Politikwechsels. (…)
##Eine besondere Herausforderung ist es, Voraussetzungen für die schnellstmögliche Integration der Flüchtlinge zu schaffen. Dazu gehören Zugänge zu den ESF-Sprachkursen und zum Bildungssystem von Beginn an sowie zügige Öffnung und Aufstockung der Integrationskurse. Wichtig ist zudem, die Wartefrist für den uneingeschränkten und gleichberechtigten Zugang zum Arbeitsmarkt auf drei Monate zu beschränken (Abschaffung des Vorrangprinzips). Die Instrumente der Arbeitsförderung und die Maßnahmen zur Vorbereitung und Begleitung einer Berufsausbildung von Jugendlichen sind vollumfänglich aufzuschließen. Gleiches gilt für Berufsausbildungsbeihilfe und BAföG. (…)
##Angesichts der erschreckenden Zunahme an rechtsextremistischen Straftaten und Übergriffen auf Flüchtlinge und Flüchtlingsunterkünfte sowie auch des immer stärker von Vorurteilen und Fremdenfeindlichkeit geprägten sozialen Klimas bedarf es einer konsequenteren Positionierung und eines gezielteren Vorgehens von Justiz und Politik gegen rechte Gewalt. Ferner müssen geeignete Maßnahmen zum Schutz von Flüchtlingen ergriffen werden (…)
Das Jahresgutachten des Paritätischen zur sozialen Lage steht in vollem Textumfang über aufgeführten Link zur Verfügung.
Link: Jahresgutachten Paritätischer
Quelle: Paritätischer Gesamtverband