Mit dem Digitalpakt Schule stellt der Bund insgesamt 500 Millionen Euro zur Verfügung, um die Leistungsfähigkeit der kommunalen Bildungsinfrastruktur zu steigern. Aktuell gibt es viel Kritik, dass die Mittel nicht abgerufen werden oder nur schleppend vor Ort ankommen. Am 4. Juli 2020 trat eine Zusatzvereinbarung „Sofortausstattungsprogramm“ zum Digitalpakt Schule in Kraft. Klappt es damit besser? Bündnis 90/Die Grünen erkundigten sich bei der Bundesregierung nach diesem Sonderprogramm und wollten wissen, ob das besser anläuft als der Digitalpakt an sich. In ihrer Antwort verweiset die Bundesregierung darauf, dass die Finanzhilfen des Bundes gemäß Artikel 104c Grundgesetz (GG) zur Verfügung gestellt würden. Das bedeutet, dass die Bundesmittel nach Zuweisung an die Länder in die Landeshaushalte eingestellt und dort als Landesmittel bewirtschaftet werden. Für die Bildungsinhalte sind dann ausschließlich die Länder verantwortlich; sie sind dem Bund gegenüber nicht rechenschaftspflichtig, der Bund hat keine Kontrollrechte.
Die Corona Pandemie hat die soziale Ungleichheit im Bildungssektor offengelegt. Immer wieder spielt die Geräte-Ausstattung in der medialen sowie gesellschaftspolitischen Debatte eine Rolle. Die Bundesregierung stellt in ihrer Antwort klar, dass aus Mitteln des Digitalpaktes oder seines Sofortprogramms beschaffte digitale Endgeräte nichts mit den Regelungen im Sozialgesetzbuch zur Unterstützung privater Anschaffungen zu tun haben. Da müsse man unterscheiden.
Quelle: Pressedienst des Deutschen Bundestages