Wie verteilen sich die SGB-II-Eingliederungsmittel 2012 auf die Jobcenter und Länder?

Für das Haushaltsjahr 2012 werden den Jobcentern vom Bund 880 Millionen Euro (18,9%) weniger Ausgabemittel für „Leistungen zur Eingliederung nach dem SGB II“ (Hartz IV) zugewiesen als 2011 bzw. 2,573 Milliarden Euro (40,5%) weniger als 2010: 3,78 Milliarden Euro, nach 4,66 Milliarden Euro in 2011 bzw. 6,353 Milliarden Euro in 2010. Die den einzelnen Jobcentern vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales verordneten Kürzungen im Vergleich zu 2011 reichen nach Berechnungen des Bremer Instituts für Arbeitsmarktforschung und Jugendberufshilfe (BIAJ), bei einer durchschnittlichen Kürzung von 18,9%, von -11,6% beim Jobcenter Mitte in Berlin bis -35,5% beim Jobcenter Cham in Bayern. Auf Länderebene reichen die Kürzungen von -14,8% in Bremen (Land) bis -23,7% in Thüringen.

Bund gibt mehr für Verwaltungskosten aus als für SGB-II-Leistungen zur Eingliederung

Für den Bundesanteil an den Verwaltungskosten der Jobcenter (84,8%) sind erstmals seit Inkrafttreten des SGB II (2005) mehr Bundesmittel veranschlagt als für „Leistungen zur Eingliederung nach dem SGB II“: 4,006 Milliarden Euro.

Im Bundeshaushalt 2012 sind Ausgaben in Höhe von 3,780 Milliarden Euro für „Leistungen zur Eingliederung nach dem SGB II“ (Hartz IV) als Teil der Haushaltsstelle 1112/685 11 mit der Zweckbestimmung „Leistungen zur Eingliederung in Arbeit“ veranschlagt, 880 Millionen Euro (18,9%) weniger als 2010 und 2,42 Milliarden Euro (39,0%) weniger als 2011. Die Verteilung dieser Eingliederungsmittel auf die Jobcenter erfolgt gemäß der „Verordnung über andere und ergänzende Maßstäbe für die Verteilung der Mittel für Leistungen zur Eingliederung in Arbeit und der Verwaltungskosten der Grundsicherung für Arbeitsuchende im Jahr 2012″ vom 1. Dezember 2011.

Verteilung der SGB-II-Eingliederungsmittel folgt den Vorjahresregeln

Die Verteilung der SGB-II-Eingliederungsmittel erfolgt, wie im Vorjahr, in zwei Teilen. § 1 Abs. 2 und 3 legt die Verteilungsmaßstäbe für 3,43 Milliarden Euro fest, § 1 Abs. 4 die Verteilung der restlichen 350 Millionen Euro. Diese 350 Millionen Euro sollen „(…) grundsätzlich für die Leistungen zur Beschäftigungsförderung nach § 16e des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. Mai 2011 (BGBl. I S. 850) verwendet werden (…)“. (Beschäftigungszuschüsse)

Die 3,43 Milliarden Euro werden „(…) nach Maßgabe des Anteils der (…) zu betreuenden erwerbsfähigen Empfänger von Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende (…) unter Berücksichtigung der durchschnittlichen Grundsicherungsquote (…)“ verteilt (§ 1 Abs. 2). Die Grundsicherungsquote ist „(…) das zahlenmäßige Verhältnis der erwerbsfähigen Empfänger von Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende zu der Zahl der Personen im erwerbsfähigen Alter (…)“ (§ 1 Abs. 3). Mit anderen Worten: Entscheidend für den Anteil des jeweiligen Jobcenters ist der Anteil an den erwerbsfähigen Leistungsberechtigten insgesamt und die Abweichung der Grundsicherungsquote des jeweiligen Jobcenters vom Bundesdurchschnitt im zweiten Halbjahr 2010 und 1. Halbjahr 2011.

Die Verteilung der 350 Millionen Euro auf die Jobcenter, die grundsätzlich für Leistungen zur Beschäftigungsförderung nach § 16e SGB II in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. Mai 2011 verwendet werden sollen, erfolgt „(…) nach Maßgabe des Anteils der (…) zu betreuenden Zahl der erwerbsfähigen Empfänger von Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende und der Zahl der Arbeitslosen im Bereich der Grundsicherung für Arbeitsuchende (jeweils hälftige Berücksichtigung) (…)“. Anders als bei der Verteilung der 3,43 Milliarden Euro für die „Leistungen zur Eingliederung in Arbeit ohne 16e-Mittel“ bleibt bei den 16e-Mitteln die Grundsicherungsquote, der „Problemdruck“, unberücksichtigt. Dies führt dazu, dass der Anteil der Jobcenter bzw. Länder mit einer unterdurchschnittlichen (überdurchschnittlichen) Grundsicherungsquote an den 16e-Mitteln deutlich höher (niedriger) ausfällt als deren Anteil an den Eingliederungsmitteln ohne 16e-Mittel.

Zum Beispiel: Die Jobcenter in Bayern erhalten etwa 6,87% der 16e-Mittel und 5,91% der Eingliederungsmittel ohne 16e-Mittel. Die Jobcenter in Berlin erhalten dagegen etwa 9,03% der 16e-Mittel und 11,21% der Eingliederungsmittel ohne 16e-Mittel.

Mittelzuweisung trotz Abschaffung geförderter Beschäftigungsverhältnisse?

Vor dem Hintergrund einer von Monat zu Monat sinkenden Zahl mit Beschäftigungszuschüssen geförderter Beschäftigungsverhältnisse – im November 2011 waren es nur noch insgesamt 10.725 – und der am 1. April 2012 in Kraft tretenden Abschaffung dieser Beschäftigungsförderung und Beschränkung der Förderung auf Altfälle (Restabwicklung) stellt sich die Frage: Warum verordnet die Bundesministerin für Arbeit und Soziales vor diesem Hintergrund und den Erfahrungen des Haushaltsjahres 2011, dass 350 Millionen Euro „(…) grundsätzlich für die Leistungen zur Beschäftigungsförderung nach § 16e des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. Mai 2011 verwendet werden (…)“ sollen?

Größtes Minus bei SGB-II-Eingliederungsmitteln für das Jobcenter Cham: -35,5%

Die vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales den einzelnen Jobcentern verordneten Kürzungen der SGB-II-Eingliederungsmittel reichen nach Berechnungen des BIAJ, bei einer durchschnittlich Kürzung von 18,9%, von -11,6% beim Jobcenter Mitte (Berlin), -12,1% beim Jobcenter Mülheim an der Ruhr und – 12,8% beim Jobcenter Kleve (beide in Nordrhein-Westfalen) bis -31,2% beim Jobcenter Weißenburg-Gunzenhausen, 34,6% beim Jobcenter Dingolfing-Landau und -35,5% beim Jobcenter Cham (alle drei in Bayern).

Auf Länderebene (Summe der Mittel der jeweiligen Jobcenter) reichen die Kürzungen von –14,8% in Bremen (Land), 15,0% in Berlin und 16,3% in Nordrhein-Westfalen bis -22,0% in Bayern und Sachsen und -23,7% in Thüringen. (Westdeutschland: -18,2%; Ostdeutschland:-20,0%)

Im Bundeshaushalt 2012 sind für „Verwaltungskosten für die Durchführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende“ (Bundesanteil) insgesamt 4,0502 Milliarden Euro veranschlagt. Nach Abzug der in § 2 Abs. 1 bis 3 EinglMV 2012 genannten Beträge in Höhe von insgesamt 44.204.000 Euro verbleiben zunächst 4.005.996.000 Euro für die Verteilung auf die Jobcenter und die Bundesagentur für Arbeit.

Die Anteile der jeweiligen Jobcenter werden gemäß § 2 Abs. 4 EinglMV 2012 auf Basis der Anteile an den Bedarfsgemeinschaften im Zeitraum Juli 2009 bis Juni 2010 bzw. Juli 2010 bis Juni 2011 berechnet (Maximalwert). Von dem auf die gemeinsamen Einrichtungen (gE) entfallenden Anteil in Höhe von 74,8159 Prozent erhält die Bundesagentur für Arbeit (BA) „(…) für überörtlich wahrzunehmende Verwaltungsaufgaben einen Betrag in Höhe von bis zu 107 Millionen Euro (…)“.

Quelle: Bremer Institut für Arbeitsmarktforschung und Jugendberufshilfe

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