SGB VIII-Reform: Keine Exklusion durch die Hintertür

Die Verantwortlichen und Beteiligten des Modellprojekts „Inklusion jetzt! – Entwicklungen von Konzepten für die Praxis“ nehmen die Änderungen in § 107 (2) SGB VIII des Gesetzentwurfs mit großer Sorge wahr. Der aktuelle Entwurf zementiere entgegen überwältigender fachlicher Expertise des Status Quo und damit auch die ungleiche Behandlung von jungen Menschen mit und ohne Beeinträchtigungen.

In einem Zwischenruf formulieren die Beteiligten des Modellprojekts ihre Bedenken und fordern Änderungen. Sie plädieren für eine verbindliche gesetzliche Festschreibung der „inklusiven Lösung“ und für eine Streichung des § 107 (2) SGB VIII in der jetzt vorgesehenen Form. Durch die Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvention habe sich Deutschland dazu verpflichtet, die notwendigen und hinreichenden Maßnahmen zur Teilhabeermöglichung aller jungen Menschen zu schaffen, so die Autor*innen des Zwischenrufs.

Insbesondere die Übergangsfrist von sieben Jahren und den Stufenplan stellten der Bundesverband katholischer Einrichtungen und Dienste der Erziehungshilfen und der Evangelische Erziehungsverband in Frage. Die beiden Verbände sind Träger des Modellprojekts „Inklusion jetzt!“. Der mit § 107 (2) SGB VIII vorgesehene Stufenplan sei zu weich formuliert und biete Ausweichmöglichkeiten, eine echte Inklusion in der Kinder- und Jugendhilfe zu realisieren.

Quelle: BVkE

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