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Schutzmaßnahmen und stärkere Medienbildung für Jugendliche

Mehr als ein Viertel aller Kinder und Jugendlichen nutzt soziale Medien auf eine riskante oder pathologische Weise. Knapp 5 Prozent gelten sogar als abhängig. Zu diesen Ergebnissen kommt eine Studie der DAK-Gesundheit und des Universitätsklinikums Hamburg-Eppendorf. Die Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz (BzKJ) empfiehlt, junge Menschen besser zu schützen – mit einem ganzheitlichen Ansatz.

Von einer problematischen Social-Media-Nutzung sind laut der Studie des Deutschen Zentrums für Suchtfragen des Kindes- und Jugendalters (DZSKJ) am Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf (UKE) rund 1,3 Millionen Kinder und Jugendliche deutschlandweit betroffen. Der Trend ist zwar leicht rückläufig, dennoch bleibt mit einem Viertel der jungen Menschen die Gesamtzahl hoch, bilanzieren die Forschenden. Beim Suchtverhalten im Bereich digitaler Spiele werden mehr als 700.000 Kinder und Jugendliche in Deutschland als problematisch eingestuft. Dabei sind Jungen mehr als doppelt so häufig von einer pathologischen Nutzung betroffen wie Mädchen, bei den Altersunterschieden zwischen Kindern und Jugendlichen gibt es keine großen Unterschiede. Die Prävalenz der riskanten Nutzung beim Video-Streaming hält sich mit 13,4 % auf einem ähnlichen Niveau wie in den beiden Erhebungswellen im Juni 2022 und August 2023. Im Gegensatz zu Gaming und Social Media ist jedoch eine deutliche Steigerung der pathologischen Nutzung zu verzeichnen, warnen die Forschenden.

Wirksame Medienbildung

Die BzKJ beschäftigt sich intensiv mit den Chancen und Risiken der Mediennutzung von jungen Menschen. Sie macht sich dafür stark, Kindern und Jugendlichen ein sicheres Aufwachsen mit Medien zu ermöglichen und einer maßlosen Mediennutzung bestmöglich vorzubeugen: „Exzessives Verhalten bei der Nutzung digitaler Medien stellt eine ernsthafte Herausforderung dar. Entscheidend ist, dass wir Kinder und Jugendliche nicht nur vor den Risiken schützen, sondern ihnen auch die notwendigen Fähigkeiten vermitteln, um Medien bewusst und verantwortungsvoll zu nutzen. Eine wirksame Medienbildung wird immer unerlässlicher – sowohl im schulischen als auch außerschulischen Bereich“, betont Sebastian Gutknecht, Direktor der BzKJ.

Entscheidend dabei ist ein ganzheitlicher Ansatz, der sowohl den Schutz als auch die Befähigung und Teilhabe von Kindern und Jugendlichen umfasst. Um dem Anstieg problematischer Nutzungsmuster entgegenzuwirken, fordert die BzKJ eine wirksame Medienbildung sowie verstärkte Zusammenarbeit von Schulen, Eltern und Fachkräften. Außerdem müssen die Anbieter digitaler Dienste ihre Angebote vorrangig für Kinder und Jugendliche sicherer gestalten und dazu stärker in die Pflicht genommen werden. „Es ist dringend erforderlich, dass vor allem die großen Anbieter ihre Plattformen mit einer wirksamen Altersverifikation absichern, um das tatsächliche Alter der jungen Nutzenden eindeutig zu verifizieren. Nur wenn Anbieter geeignete Vorsorgemaßnahmen ergreifen, kann einer exzessiven Nutzung effektiv vorgebeugt werden. Sollte es hier keine deutlichen Verbesserungen geben, muss über gesetzliche Verschärfungen diskutiert werden“, sagt der Direktor der BzKJ.

Jugendsozialarbeit wirkt im Gremium der BzKJ mit

Themen wie diese werden regelmäßig unter anderem im Beirat der BzKJ angesprochen. Dem Beirat gehören zwölf Mitglieder aus verschiedenen gesellschaftlichen Institutionen an. Zwei der zwölf Beiratsmitglieder sind gemäß § 17b Jugendschutzgesetz zum Zeitpunkt ihrer Berufung höchstens 17 Jahre alt und repräsentieren die Gruppe derer, um deren Schutz es geht. Für den Kooperationsverbund Jugendsozialarbeit wirkt in den Jahren 2025 bis 2027 Michael Scholl mit, Grundlagenreferent der Bundesarbeitsgemeinschaft Katholische Jugendsozialarbeit.

Aufgabe der BzKJ

Die Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz (BzKJ) setzt sich dafür ein, Kindern und Jugendlichen ein gutes Aufwachsen mit Medien zu ermöglichen. Dabei handelt sie im Auftrag des Jugendschutzgesetzes (JuSchG). Zu ihren Aufgaben gehören die Indizierung von jugendgefährdenden Medien, die kontinuierliche Förderung der Weiterentwicklung des Kinder- und Jugendmedienschutzes sowie die Vernetzung aller im Kinder- und Jugendmedienschutz wichtigen Akteur*innen. Zudem bietet sie Eltern, Fachkräften, Kindern und Jugendlichen Orientierung für eine möglichst sichere Mediennutzung. Die bei der BzKJ eingerichtete und unabhängige „Stelle zur Durchsetzung von Kinderrechten in digitalen Diensten“ (KidD) überwacht die Einhaltung struktureller Vorsorgemaßnahmen (z. B. sichere Voreinstellungen, Melde- und Abhilfeverfahren etc.) von Online-Plattformen mit Sitz in Deutschland nach dem europäischen Digital Services Act (DSA).

 

Autor: Michael Scholl

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