Der Kooperationsverbund Jugendsozialarbeit legt Positionspapier zur Schulssozialarbeit vor: Schulsozialarbeit unterstützt das soziale Zusammenleben, fördert Chancengleichheit, trägt dazu bei, Schulabbrüche zu vermeiden und erweitert Entwicklungsmöglichkeiten und Zukunftsperspektiven für alle Kinder und Jugendlichen. Mit Hilfe der vom Bund zur Verfügung gestellten Finanzmittel im Kontext des sogenannten Bildungs- und Teilhabepakets (BuT) wurden seit 2011 rund 3000 Stellen in der Schulsozialarbeit geschaffen. Durch die Ende 2013 auslaufende Finanzierung des Bundes sind diese Stellen in ihrem Fortbestand akut bedroht. Der Kooperationsverbund Jugendsozialarbeit fordert Bund, Länder und Kommunen auf, aktuell vorhandene Restmittel aus dem BuT 2012/2013 möglichst unbürokratisch für die Weiterführung der Schulsozialarbeit zur Verfügung zu stellen, für eine langfristige Absicherung der neu geschaffenen Stellen zu sorgen sowie den nachhaltigen, personellen und qualitativen Ausbau der Schulsozialarbeit voran zu bringen.
Schulabbrüche vermeiden, soziale und berufliche Integration fördern
Der Kooperationsverbund Jugendsozialarbeit verfolgt seit langem intensiv die Debatte um die Schulsozialarbeit und setzt sich für die Absicherung und den Ausbau von Schulsozialarbeit ein. Beides kann nur gelingen, wenn Kommunen, Länder und Bund gemeinsam Verantwortung übernehmen. Die umfassende Kooperation von Jugendhilfe und Schule trägt dazu bei, Schulabbrüche zu vermeiden und fördert darüber hinaus aktiv die soziale und berufliche Integration junger Menschen.
Schulsozialarbeit bietet nicht nur individuelle Bildungsgelegenheiten und Förderungen – sie sieht ihren Auftrag auch darin, die Benachteiligung junger Menschen im Schulsystem abzubauen und soziale Gerechtigkeit zu fördern. Durch das Auslaufen des „Bildungs- und Teilhabepakets“ sind bundesweit ca. 3000 Stellen in der Schulsozialarbeit aktuell gefährdet, wenn keine Folgefinanzierung gefunden wird. Ein Wegfall der Personalstellen würde neu aufgebaute Strukturen zerstören und zu gravierenden Einbrüchen der Angebote führen. So sind etwa Beziehungsabbrüche in der pädagogischen Arbeit absehbar, die vor allem zu Lasten besonders benachteiligter Schülerinnen und Schüler gehen.
Auszüge aus dem Positionspapier „Ausbau statt Abbau – Schulsozialarbeit sichern und entwickeln“ des Kooperationsverbundes Jugendsozialarbeit:
„(…) Restmittel aus dem Bildungs- und Teilhabepaket verwenden
Die Länder haben bislang nur ca. 60% der vom Bund zur Verfügung gestellten Gelder für das BuT ausgegeben. Somit stehen Restmittel zur Verfügung. Der Kooperationsverbund Jugendsozialarbeit fordert daher den Bund auf, zeitnah und unbürokratisch zu prüfen, ob diese Gelder nicht für eine weitere Finanzierung der Schulsozialarbeit verwendet werden können. Aktuelle Beispiele wie etwa aus Dortmund zeigen, dass eine Weiterfinanzierung aus den Restgeldern möglich ist. Der Kooperationsverbund Jugendsozialarbeit begrüßt die Bestrebungen verschiedener Kommunen, die Restgelder für die Weiterfinanzierung der Schulsozialarbeit einzusetzen.
Strukturelle Absicherung statt befristeter Programme
Die aktuelle Debatte verdeutlicht, dass es eine langfristige Finanzierung der Schulsozialarbeit geben muss – der Kooperationsverbund Jugendsozialarbeit sieht dabei eine gemeinsame Verantwortung von Bund, Ländern und Kommunen. Die Schulsozialarbeit ist eine zentrale Aufgabe der Jugendhilfe, ihre gesetzlichen und fachlichen Wurzeln liegen insbesondere in der Jugendsozialarbeit und in der Jugendarbeit (§§ 13, 11, vgl. auch 14, 81 SGB VIII). Eine Unterstützung durch Schulsozialarbeit ist hierzulande nicht für jeden Jugendlichen in gleichem Maße gesichert. Der Staat hat dafür zu sorgen, dass ein Aufwachsen in Wohlergehen allen jungen Menschen möglich ist und für alle Kinder gerechte Chancen auf Bildung und Förderung bestehen. (…)
Zur weiteren Finanzierung der Schulsozialarbeit hatte der Bund auf die Mittel hingewiesen, die aus der Entlastung der Kommunen durch das Inkrafttreten des „Gesetzes zur Stärkung der Finanzkraft der Kommunen“ frei würden. Die Kommunen werden seit dem 01.01.2012 stufenweise (ab 2014 zu 100%) bei ihren Ausgaben für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung entlastet. Mit der Verabschiedung aller hierzu erforderlichen Gesetzgebungsverfahren müssen nun die entsprechenden Aussagen und Regelungen von Seiten der Kommunen und Länder erfolgen, damit die zusätzlichen Gelder auch wirklich dem Erhalt der geschaffenen Stellen in der Schulsozialarbeit zu Gute kommen. (…)
Ausblick: Bedingungen für Absicherung und Entwicklung
Von einer langfristigen Absicherung der Schulsozialarbeit sind wir zurzeit noch weit entfernt. Zwar weist der 14. Kinder- und Jugendbericht auf die wachsende Bedeutung der Schulsozialarbeit und einen deutlichen Anstieg an Fachkräften der Schulsozialarbeit zwischen 1998 und 2010 hin. Die Anzahl der Personalstellen bewegt sich (…) insgesamt jedoch auf einem niedrigen Niveau. Wünschenswert ist die Etablierung von Schulsozialarbeit in jeder Schule. Die sieben Bundesorganisationen, die im Kooperationsverbund Jugendsozialarbeit zusammenarbeiten, halten es für notwendig, den flächendeckenden Ausbau von Schulsozialarbeit zu gewährleisten. Daher fordern wir
- den Bund, die Kommunen und die Länder dringend auf, zu überprüfen, ob die für das BuT bereitgestellten und bislang nicht ausgegebenen Mittel zur (übergangsweisen) Absicherung der Schulsozialarbeit genutzt werden können,
- den Bund auf, die Anschubfinanzierung der im Rahmen des Hartz IV‐Kompromisses geschaffenen Schulsozialarbeitsstellen um weitere drei Jahre zu verlängern,
- den Bund und die Länder auf, gleichzeitig dafür Sorge zu tragen, dass die Entwicklung einer langfristigen Finanzierungsstrategie in gemeinsamer Verantwortung initiiert und Wege geprüft werden, wie die Leistungen der Schulsozialarbeit seitens der Schule und der Jugendhilfe besser abgesichert werden können,
- die Kommunen auf, die finanziellen Entlastungen, die aus dem „Gesetz zur Stärkung der Finanzkraft der Kommunen“ und dem Folgegesetz entstehen, zu prüfen und darzulegen, inwieweit diese nun für die dauerhafte Weiterfinanzierung von festen Stellen in der Schulsozialarbeit eingesetzt werden können.“