Reguläre Sozialleistungen für Geflüchtete aus der Ukraine

In Deutschland wird eine vereinfachte Hartz-IV-Regelung für Geflüchtete aus der Ukraine eingeführt. Von Juni an haben sie Anspruch auf reguläre Sozialleistungen wie Hartz IV. Nach dem Bundestag billigte auch der Bundesrat ein entsprechendes Gesetz, das eine Absprache zwischen dem Bund und den Ländern umsetzt. Mit diesem Beschluss ändert sich die Versorgung der Neuankömmlinge. Bislang erhalten Geflüchtete aus der Ukraine die niedrigeren Leistungen nach dem Asylbewerbergesetz. Mit den regulären Sozialleistungen sind auch Angebote zur Integration in den Arbeitsmarkt verbunden. Zudem trägt damit auch der Bund schneller einen höheren Anteil der Kosten für die Versorgung der Menschen aus dem Kriegsgebiet.

Bundesarbeitsministerium sieht keine Probleme bei Hartz-IV-Anträgen für Geflüchtete

Anders als die Landkreise sieht das Bundesarbeitsministerium keine Probleme bei der Ausstellung von Sozialhilfe-Bescheinigungen für Ukrainerinnen und Ukrainer. Laut Ministerium stünden ab Juni ausreichend Vordrucke zur Verfügung. Die sogenannten Fiktionsbescheinigungen werden unter anderem zur Beantragung von Hartz-IV-Leistungen beim Jobcenter benötigt und müssen auf speziellen Vordrucken ausgestellt werden. Die Landkreise befürchten Probleme, weil die Bundesdruckerei jene Vordrucke momentan nicht liefern könne. 

Bundesarbeitsminister Hubertus Heil will auch alternative Bescheinigungen anerkennen. Voraussetzung für die Anerkennung sei allerdings, dass die Bescheinigungen vor dem 31. Mai 2022 ausgestellt wurden und die gleichen Informationen wie der gesetzlich vorgesehene Vordruck enthalten. 

Quelle: BMAS; edp; tagesschau.de, Frankfurter Rundschau 

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