Reform der Arbeitsförderung: Kooperationsverbund fordert starke Kooperation der Rechtskreise in den Jugendberufsagenturen

Der Kooperationsverbund Jugendsozialarbeit (KV JSA) reagierte Ende Juli 2024 mit einer Stellungnahme auf den Referentenentwurf eines Gesetzes zur Modernisierung der Arbeitslosenversicherung und Arbeitsförderung (SGB III – Modernisierungsgesetz). Der KV JSA fordert unter anderem ein gleichberechtigtes und verzahntes Miteinander der Rechtskreise SGB II (Jobcenter), SGB III (Agenturen für Arbeit) und SGB VIII (Jugendhilfe), um junge Menschen bedarfsgerecht zu fördern.

In den Jugendberufsagenturen sollen die drei Rechtskreis für einen junge Menschen eine wirksame Unterstützung mit passenden Maßnahmen organisieren. Das gelingt bisher unterschiedlich gut. Im Referentenentwurf wurde nun die Rolle der Agenturen für Arbeit im SGB III aus Sicht des KV JSA derart erweitert und gestärkt, dass die Balance der Rechtskreise gefährdet sein könnte. Vor allem die Jugendhilfe wurde aus Sicht der Jugendsozialarbeit zu wenig beachtet. Im Gesetzentwurf, den das Bundeskabinett inzwischen beschlossen hat, wurde dies im Sinne des KV JSA geändert.

Andere Kritikpunkte blieben bisher unbeachtet. Der KV JSA sieht zum Beispiel die Aufgabe der Arbeitsagenturen nicht darin, junge Menschen umfassend und ganzheitlich zu beraten und zu betreuen. Das Gesetz öffne den Arbeitsagenturen jedoch weitreichend Zugriff auf Zuständigkeiten der Jugendhilfe, kritisiert der KV JSA. “Träger der Jugendsozialarbeit haben jahrzehntelange Erfahrung in der Sozialen Arbeit mit jungen Menschen und arbeiten nach Qualitätskriterien, die regelmäßig evaluiert und weiterentwickelt werden. Künftig sollen die Agenturen für Arbeit offensichtlich wesentliche Aufgaben der Jugendsozialarbeit, insbesondere der Jugendberufshilfe nach § 13 SGB VIII, wahrnehmen”, heißt es in der Stellungnahme.

Die Bundesarbeitsgemeinschaft Katholische Jugendsozialarbeit (BAG KJS) e. V. wird als Teil des KV JSA den Gesetzgebungsprozess verfolgen. In Gesprächen mit Abgeordneten wird im parlamentarischen Verfahren weiter Einfluss genommen.

Quellen: Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Kooperationsverbund Jugendsozialarbeit

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