Referentenentwurf für die SGB VIII-Refom

Das Kinder- und Jugendhilfegesetz, mit dem das Achte Buch Sozialgesetzbuch – Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIII) vor 25 Jahren eingeführt wurde, hat das Kind und seine Rechte deutlich gestärkt. Es stellt Kinder und Jugendliche als Subjekte in den Mittelpunkt der Kinder- und Jugendhilfe, der es den Auftrag zuweist, das Recht eines jeden jungen Menschen auf Förderung seiner Entwicklung und auf Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit (§ 1 Absatz 1 SGB VIII) umzusetzen.

Angesichts der Lebenssituation von Kindern und Jugendlichen und ihren Familien von heute wird allerdings deutlich, dass die Verwirklichung dieses Rechts grundlegende Veränderungen in der Kinder- und Jugendhilfe und ihren gesetzlichen Grundlagen erfordert.“

Diese Veränderungen will das Bundesjugendminsiterium mit einer Reform des SGB VIII erreichen. Der Referentenentwurf für die gesetzlichen Änderungen liegt seit Freitag, 17.3.2017 vor. Es besteht die Möglichkeit zu dem Vorhaben Stellung zu beziehen, jedoch endet die Frist zur Abgabe einer Stellungnahme bereits am Donnerstag, 23. März 2017. Eine Stellungnahme ist zu senden an sabine.zweer@bmfsfj.bund.de.

Der Entwurf für die gesetzlichen Änderungen steht Ihnen im Anhang zum Download zur Verfügung.

Quelle: BMFSFJ

Dokumente: 170317RefEntw_Staerkung_von_Kindern_und_Jugendlichen.pdf

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