Vermittelt das Jobcenter „nur zufällig“ in Lohn und Brot?

In Deutschland sind mehr als 1,7 Millionen Menschen arbeitslos und beziehen Hartz IV. Sie werden von den Jobcentern betreut, erhalten Förder- und Weiterbildungsmaßnahmen und nach deren Ende idealerweise einen Job. Der Bundesrechnungshof hat fast 500 Fälle in acht Jobcentern genauer untersucht. Er kommt zu dem Ergebnis, dass eine Vermittlung nach dem Zufallsprinzip erfolge. So lässt auf jeden Fall ein Artikel in der Süddeutschen (18.11.2016) schließen.

Thomas Öchsener zitiert in seinem Artikel aus einem Bericht des Bundesrechnungshofes. Der Wissenszuwachs, den Maßnahmeteilnehmer erwerben, wurde nicht ordnugnsgemäß dokumentiert. Der Erfolg der Maßnahmen fand keinen Eingang in die Bewerberprofile laut Zeitungsbericht, „wurden in 39 Prozent der Fälle die Ergebnisse der Maßnahme nicht dokumentiert und die Datensätze nicht aktualisiert. Die Fachkräfte in den Jobcentern hättend abie zentrale Vorgaben der BA oder interne Weisungen der Kommunen missachtet.“ Bei erfolgreicher Vermittlungsarbeit konnte demnach der Wissenszuwachs kein Grund für den Erfolg sein. Die Prüfer kamen zu dem Schluss, dass die mangelhafte Dokumentation Grund dafür sei, dass arbeitsmarktpolitische Maßnahmen und anschließended Vermittlungsbemühungen wirkungslos blieben.

Außerdem bemängelten die Prüfer, dass in gut einem Drittel der Fälle die Veränderung der Vermittlungsstrategie ausblieb – trotz erfolgreich abgeschlossender Maßnahme.

Die linke Politikerin Sabine Zimmermann, stellvertretende Vorsitzende und arbeitsmarktpolitische Sprecherin der Bundestagsfraktion DIE LINKE kommentiert den Bericht des Bundesrechnungshof für die „Jugendsozialarbeit News“: „Die Kritik des Bundesrechnungshofes ist nicht sonderlich überraschend. Eine Unterstützung und Beratung, die sich tatsächlich an den Interessen und Bedürfnissen der Leistungsberechtigten orientiert, hat es seit Einführung von Hartz IV noch nie gegeben. Den schwarzen Peter den Beschäftigten der Jobcenter zuzuschieben wäre aber falsch, da von Anfang an zu wenig Personal vorhanden war, als das wirklich individuell auf den Einzelfall eingegangen werden könnte. Der Mensch muss im Mittelpunkt stehen, dafür müssen aber die Strukturen geschaffen werden. Und dafür muss die Bundesregierung mehr Geld bereit stellen. Der Bericht des Bundesrechnungshofes sollte ein weiterer Anlass sein, das diskriminierende und entwürdigende Hartz-IV-System durch eine sanktionsfreie bedarfsdeckende Mindestsicherung zu ersetzen, mit der die Menschen wirklich unterstützt werden.“

Link: www.sueddeutsche.de/wirtschaft/2.220/bundesrechnungshof-rechnungshof-kritisiert-jobcenter-1.3253930

Quelle: sueddeutsche.de; Sabine Zimmermann MdB

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