Projekte für Teilhabe: Inklusionscheck

Mithilfe des Programms „Inklusionscheck NRW“ können Vereine und Organisationen in Nordrhein-Westfalen auch im Jahr 2025 Unterstützung für Maßnahmen im Bereich Inklusion beantragen. Mit insgesamt 500.000 € unterstützt das Land NRW Maßnahmen und Projekte zur Förderung der Teilhabe von Menschen mit Behinderungen und zur Verbesserung der Barrierefreiheit. Diese müssen in Nordrhein-Westfalen stattfinden und bis zum 31.12.2025 abgeschlossen sein. Es kann eine Förderung in Höhe von 2.000 € beantragt werden. Alle Anträge können während der Antragsphase bis zum 30.09.2025 online gestellt werden.

Ziel der Maßnahmen soll die Förderung des Miteinanders von Menschen mit und ohne Beeinträchtigungen sein, sodass das inklusive Gemeinwesen gestärkt wird. Zudem muss Barrierefreiheit gewährleistet werden, sodass alle Menschen unabhängig von einer Behinderung an den Angeboten teilnehmen können. Folglich können auch personelle Unterstützung zur barrierefreien Kommunikation, beispielsweise über Gebärdendolmetscher*innen oder die Anschaffung technischer Hilfen gefördert werden.

Weitere Informationen zum Inklusionscheck finden sich hier.

 

Autorin: Mareike Klemz

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