In Bayern leben zahlreiche junge Geflüchtete, die als Minderjährige in die Zuständigkeit der Kinder- und Jugendhilfe aufgenommen wurden und dort – häufig erstmals – verlässliche Unterstützung, Schutz und Entwicklungsräume erfahren haben. Mit Erreichen ihrer Volljährigkeit endet diese Unterstützung jedoch in vielen Fällen abrupt. Auch junge Volljährige ohne Fluchtgeschichte, die bisher in Einrichtungen und mit Angeboten der Kinder- und Jugendhilfe gefördert wurden, erhalten ab ihrem 18. Lebensjahr inzwischen vielerorts keine oder nur unzureichende Hilfen.
Diese häufige kommunale – und von Verantwortlichen in der Landespolitik unterstützte – Praxis steht nach Erkenntnissen des Landesverbands der katholisch getragenen Hilfen zur Erziehung (LVkE) und der Katholischen Jugendsozialarbeit (KJS) Bayern in einem deutlichen Spannungsverhältnis zu den tatsächlichen Entwicklungsbedarfen junger Menschen sowie zu den Zielsetzungen des Jugendhilferechts. „Gerade junge Geflüchtete sind aufgrund von Fluchterfahrungen, Traumatisierungen, fehlenden familiären Netzwerken und unsicheren aufenthaltsrechtlichen Perspektiven in besonderem Maße auf verlässliche Begleitung angewiesen“, so Michael Eibl, der Vorsitzende des LVkE. Er betont: „Nur gut begleitet kann nach unseren Erfahrungen Integration in unsere Gesellschaft und in Arbeit gelingen. Aber auch junge Volljährige mit bayerischer Herkunft und einer belasteten Familiengeschichte benötigen vielfach Unterkunft, Unterstützung und fachkundige Begleitung über das Erreichen des Erwachsenenalters hinaus, um in ein produktives eigenständiges Leben starten zu können. Auch sie dürfen nicht mit 18 aus der Jugendhilfe fliegen.“
LVkE und KJS Bayern fordern daher in einem aktuellen Positionspapier die Verantwortlichen in den bayerischen Gemeinden, Städten und Landkreisen auf, Hilfen für junge Volljährige konsequent am individuellen Bedarf der Person und unabhängig von ihrem aufenthaltsrechtlichen Status auszurichten. Der Vorsitzende der KJS Bayern, Stefan Bauer, appelliert an die Kommunen, nicht an der falschen Stelle zu sparen: „Jugendsozialarbeit und Erziehungshilfen mit ihrem personellen und räumlichen Angebot sind nicht kostenfrei. Aber sie sind auch nicht umsonst, denn jedes gelingende Erwachsenenleben rechnet sich am Ende für uns alle.“
Der LVkE-Vorsitzende Eibl erweitert diesen Aufruf auch in Richtung der Verantwortlichen im Freistaat Bayern: „Wir fordern das Sozialministerium und den Landtag auf, die Kommunen sowie die Träger der Angebote bei der Erbringung solcher Integrationsleistungen nicht im Regen stehen zu lassen, sondern sie durch landesweit gute Rahmenbedingungen bestmöglich zu unterstützen und finanziell zu entlasten.
Autor: Michael Kroll



