Für Kinder aus Hartz IV-Familien gibt es zu Schuljahresbeginn eine kleine Erleichterung. Das Sozialgericht Düsseldorf hat in einem Eilverfahren bestätigt, dass der Eigenanteil für Schulbücher in voller Höhe auf Zuschussbasis vom Jobcenter zu übernehmen ist (SG Beschluss vom 5.8.2019 – S35 AS 3046/19 ER). Auch das Sozialgericht Köln hatte eine entsprechende Entscheidung getroffen. Den Antragstellern wurde der Eigenanteil zur Schulbuchfinanzierung als Härtefall-Mehrbedarf anerkannt. Damit sind die zuständigen Jobcenter verpflichtet die Eigenanteile, die in NRW bis zu 234,- Euro betragen können, zu übernehmen.
Quelle: Harald Thomé