Neuer Gender Gap Arbeitsmarkt

Der Gender Pay Gap gilt als der zentrale Indikator für Verdienstungleichheit zwischen Frauen und Männern. Verdienstungleichheit begrenzt sich laut Statistischem Bundesamt (Destatis) jedoch nicht nur auf Bruttostundenverdienste. Nicht am Erwerbsleben teilzunehmen oder in Teilzeit zu arbeiten, birgt mittel- bis langfristige Verdienstfolgen.

Der „Gender Gap Arbeitsmarkt“ betrachtet als neuer Indikator für erweiterte Verdienstungleichheit mehrere Dimensionen: Neben der Verdienstlücke pro Stunde macht er Unterschiede in der bezahlten monatlichen Arbeitszeit (Gender Hours Gap) und in der Erwerbsbeteiligung von Frauen und Männern (Gender Employment Gap) sichtbar. Anlässlich des Equal Pay Day teilte Destatis mit, dass der Gender Gap Arbeitsmarkt im Jahr 2022 bei 39 % lag. 

Besonders im EU-Vergleich lässt der Gender Gap Arbeitsmarkt interessante Einblicke in die Ursachen von Verdienstungleichheit zu: Beispielsweise wies Italien im Jahr 2018 (aktuellere Daten liegen nicht vor) einen Gender Pay Gap von gerade einmal 5 % auf, während der von Deutschland bei 20 % lag. Dennoch fiel der Gender Gap Arbeitsmarkt in beiden Ländern ähnlich hoch aus (Deutschland: 42 %, Italien: 43 %). Der hohe Wert in Italien war darauf zurückzuführen, dass Frauen in Italien im Vergleich zu Männern deutlich seltener erwerbstätig waren. Im Vergleich mit allen EU-Mitgliedstaaten hatte Deutschland 2018 den vierthöchsten Gender Gap Arbeitsmarkt (englisch: Gender Overall Earnings Gap). Lediglich in Österreich, in den Niederlanden und in Italien war die Verdienstungleichheit auf dem Arbeitsmarkt beim Blick auf die Bruttostundenverdienste, die Arbeitszeit und die Erwerbsbeteiligung noch ausgeprägter als in Deutschland.

Weitere Zahlen und Erkenntnisse finden Sie hier.

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) 

Ähnliche Artikel

Gemeinsam für Demokratie & Vielfalt

Im Rahmen des Erasmus-Plus-Projekts „WAVE II – What About Democracy Education, Participation and the Transfer of European Values in the Context of Intercultural Youth Social Work“

Projekte für Teilhabe: Inklusionscheck

Mithilfe des Programms „Inklusionscheck NRW“ können Vereine und Organisationen in Nordrhein-Westfalen auch im Jahr 2025 Unterstützung für Maßnahmen im Bereich Inklusion beantragen. Mit insgesamt 500.000

Skip to content