Die Bundesregierung hat sich auf die neuen Regelsätze für Hartz IV-Empfänger geeinigt. Das Bundesarbeits- und Sozialministerium hat diese auch schon bekanntgegeben. Jedoch muss die Länderkammer noch ihre Zustimmung erteilen. Das steht im Sitzungsprogramm des Bundesrats für November an. Ende 2017 hatte der Bundesrat seine Zustimmung für neue Regelsätze an Bedingungen geknüpft, die bisher nur teilweise erfüllt wurden. Ob diese jedoch dieses Jahr nochmal eine Rolle Spielen werden, bezweifeln Sozialhilfeexperten. Folgende neue Regelsätze sind ab 2020 vorgesehen:
- Stufe 1 – 432 EUR (+ 8 Euro)
- Stufe 2 – 389 EUR (+ 7 Euro)
- Stufe 3 – 345 EUR (+ 6 Euro)
- Stufe 4 – 328 EUR (+ 6 Euro)
- Stufe 5 – 308 EUR (+ 6 Euro)
- Stufe 6 – 250 EUR (+ 5 Euro)
Quelle: Tacheles e. V.; BMAS