Zu Medienberichten über eine Erhöhung der Hartz IV Regelsätze bezieht auch der DGB Stellung: Der gewerkschaftliche Dachverband macht deutlich, dass das Bundesarbeitsministerium lediglich eine rechnerische Anpassung vorgenommen habe. Es handle sich nicht um eine tatsächliche Erhöhung der Regelsätze. Die bisher bekannt gewordenen Sätze beruhten auf einer Statistik aus dem Jahr 2018. Da nun Daten zur aktuellen Preis- und Lohnentwicklung vorlägen, erfolge eine Anpassung der Sätze zum 1.1.2021, dem Tag, ab dem die Regelsätze gelten sollen. Das sei keine Nachbesserung, sondern ein gesetzlich vorgeschriebener Rechenschritt. Das Grundübel der Regelsatz-Herleitung bleibe unverändert bestehen: Das Wenige, was die einkommensschwächsten 15 Prozent der Haushalte laut Statistik ausgeben können, wird mit dem Existenzminimum gleichgesetzt. Dabei sei diese Vergleichsgruppe Welten von einem normalen Lebensstandard wie in der Mitte der Gesellschaft entfernt. So werde Armut nicht bekämpft, sondern zementiert. Auch mit dem neuen Betrag von 446 Euro für alleinstehende Erwachsene bleibe es dabei: Das Hartz-IV-Leistungsniveau liege unterhalb der offiziellen Armutsgrenze.
Quelle: DGB Bundesvorstand