Zum Jahreswechsel hatte der Deutsche Caritasverband (DCV) seine aus dem Jahr 2014 stammenden Positionen zu unbegleiteten minderjährigen Geflüchteten in Deutschland auf Grundlage aktueller Daten und Fakten überarbeitet. In der Reihe „Migration im Fokus“ hat der DCV seine aktualisierte Position sowie Hintergrundinformationen zum Thema veröffentlicht.
Für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge (umF) gelten nach UN-Kinderrechtskonvention (UN-KRK) und Grundgesetz besondere Schutzpflichten und Rechte. Trotz rückläufiger Einreisezahlen und einer damit einhergehenden Entspannung in den aufnehmenden Jugendhilfeeinrichtungen gibt es aus Sicht des Deutschen Caritasverbandes mit Blick auf den besonderen Schutz, den diese Kinder und Jugendlichen benötigen, nach wie vor Verbesserungsbedarf. Dies betrifft unter anderem die Altersfeststellung, die Unterbringung, das Dublin-Verfahren, die Klärung des aufenthaltsrechtlichen Status, den Zugang zu Bildung und Ausbildung oder den Familiennachzug.
Quelle: Deutscher Caritasverband