BMWA: SGB II-Träger erhalten Mittel für ‚Ersteingliederung‘ und ‚Einstiegsqualifizierung‘

Mit Schreiben vom 03.12.2004 hat das Bundesarbeitsministerium (BMWA) die Länder über die aktualisierte Verteilung der Mittel für Eingliederungsleistungen nach dem SGB II informiert.  Auszüge: “ … Die im Bundeshaushalt 2005 verfügbaren Mittel für Eingliederung wurden im Rahmen der parlamentarischen Beratungen angehoben. Für eine – kreisscharfe – Verteilung auf die Träger der Leistungen der Grundsicherung für Arbeit  stehen danach zusätzliche 200 Mio. Euro zur Verfügung.  Bei der Verteilung ist jedoch Folgendes zu beachten: Den zugelassenen kommunalen Trägern werden 35 Mio. Euro für die Ersteingliederung behinderter Menschen zur Verfügung gestellt, die sie künftig zu tragen haben. Nach § 6b SGB II treten die Optionskommunen in die Rechte und Pflichten der Bundesagentur als Rehabilitationsträger nach dem SGB II und SGB IX ein. Nach dem Rechtsprinzip des SGB IX ‚Konzentration der Teilhabeleistungen in einer Hand‘ müssen sie daher alle im Einzelfall notwendigen und nach dem SGB IX in Betracht kommenden Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (§ 33 ff SGB IX) einschließlich aller ergänzenden Leistungen (§ 44 ff SGB IX) anstelle der Bundesagentur für Arbeit erbringen.  Die zugelassenen Träger müssen somit auch die Aufgabe der Ersteingliederung behinderter Jugendlicher übernehmen. Hierfür werden aus dem nunmehr auf 6,55 Mrd. Euro angehobenen Haushaltsansatz für Eingliederungsleistungen ein Betrag von 35 Mio. Euro und für die Jahre 2006 und 2007 korrespondierende Verpflichtungsermächtigungen ergänzend  auf die zugelassenen kommunalen Träger aufgeteilt. … Ich denke, Sie sind mit mir der Auffassung, dass eines unserer wichtigsten Anliegen ist, jungen Menschen eine möglichst umfassende und grundlegende Ausbildung zu ermöglichen, die ihre Chancen zur Integration in das Erwerbsleben erhöhen. Dazu wurde im Sommer 2004 der Ausbildungspakt geschlossen. Zur Flankierung des Ausbildungspakts hat die Bundesregierung das Sonderprogramm zur Einstiegsqualifizierung Jugendlicher aufgelegt, das am 1. Oktober 2004 begonnen hat. Zur Deckung eines für die Weiterführung der Einstiegsqualifizierung – die ja auch jugendlichen Empfängern von Grundsicherung für Arbeitsuchende zugute kommen kann – notwendigen  Mittelbedarfs sind auf der Grundlage eines Haushaltvermerks Mittel in Höhe von bis zu 11 Mio. Euro und auch Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 77 Mio. Euro für das Jahr 2006 aus dem Budget für Eingliederungsleistungen nach SGB II zur Verfügung zu stellen. … “ Quelle: Deutscher Städte- und Gemeindebund: Newsletter Hartz IV, Ausgabe 8, 13.12.2004, www.dstgb.de/…/hartz_iv_newsletter_nr_8_des_dstgb.htm Siehe auch: ‚Verordnung über die Mittel für Eingliederung in Arbeit und für die Verwaltung bei der Grundsicherung für Arbeitssuchende im Jahre 2005‘ vom 20.12.2004: www.bqg-personalentwicklung.de/…/Verordnung_Mittel_Eingliederung_Arbeit_2005.pdf

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