Arbeitsagenturen und Jobcenter dürfen bestimmte Schulungen selber für Arbeitslose anbieten, ohne dafür eine Trägerzulassung nach den Paragrafen 176 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch (SGB III) zu benötigen. Für Bewerbungstrainings, Computer- oder Fremdsprachenschulungen sei keine extra Trägerzulassung nötig. Der gesetzliche Auftrag der Arbeitsagenturen umfasse alle Tätigkeiten, die darauf ausgerichtet sind, Arbeitssuchende in Beschäftigungsverhältnisse zu vermitteln. Dieser Auftrag sei weit auszulegen und könne nach Auffassung der Bundesregierung auch Maßnahmen umfassen, führt die Bundesregierung in einer Antwort auf die Kleine Anfrage der LINKEN aus.“
Quelle: Pressedienst des Deutschen Bundestages