Männern im Hartz-IV-Bezug wird doppelt so oft das Geld gekürzt oder gestrichen wie Frauen. Der Grund sind Pflichtverletzungen. 77 Prozent der Fälle machten sogenannte Meldeversäumnisse aus, also nicht wahrgenommene Termine im Jobcenter. Wegen „Arbeitsverweigerung“ wurden zehn Prozent der Betroffenen die Leistungen gekürzt. Ein weiterer Sanktionsgrund sind zu wenige abgeschickte Bewerbungen.
Im ersten Quartal 2017 wurden rund 44.000 Frauen und 91.000 Männer sanktioniert. Insgesamt bezogen rund 2,2 Millionen Männer und 2,2 Millionen Frauen Hartz IV. Die Zahl der Erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (EBL), die von Sanktionen betroffen sind, steigt an. Wurden im Jahr durchschnittlich 131.000 Personen sanktioniert, waren es 2016 bereits 134.000. Im ersten Quartal diesen Jahres waren es alleine schon 135.000 EBL.“
Link: Sanktionsstatistik der BA
Quelle: epd; Bundesagentur für Arbeit