Was denn nun? Kürzungen im Haushalt der Jobcenter ja oder nein?

In den letzten Wochen war Thema „Mittelkürzungen bei den Jobcentern“ in den Schlagzeilen. Anlass war eine Meldung in der Welt, die durch eine Antwort des BMAS auf eine Anfrage von Brigitte Pothmer (MdB – GRÜNE) ausgelöst wurde. Die Arbeitsministerin hat neue Programme für Langzeitarbeitslose aufgelegt – und muss nun an anderer Stelle kürzen. Die Folge: Den Jobcentern fehlen Millionen Euro. Die fehlenden Gelder im Jobcenterhaushalt machen es unmöglich, sogenannte Verpflichtungsermächtigungen (VE) einzugehen, die über das laufende Haushaltsjahr hinausgehende mehrjährige Maßnahme absichern. Davon sind vor allem Maßnahmen für Jugendliche betroffen.

Zur Begründung für die Kürzungen der VE wurden angegeben, dass dies dem geplanten Bundesprogramm „Soziale Teilhabe“ geschuldet sei. Das sei bei den Haushaltsberatungen für 2015 noch nicht etatreif gewesen. Erst jetzt stünde fest, in welchem Umfang dafür VE fällig würden.

Kritik daran kam u.a. aus der Jugendsozialarbeit und vom Deutschen Landkreistag. Mittlerweile hat der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages getagt und einen Nachtragshaushalt auf den Weg gebracht. Mittel für die Verpflichtungsermächtigung (VE) für die Jahre 2016 bis 2018 wurden um weitere 420 Millionen Euro erhöht und damit das Programm Soziale Teilhabe abgedeckt. Nach Berechnungen der GRÜNEN sind damit rund 250 Millionen Euro bei den VE ungebunden. Ob das jetzt zum Vorteil der Förderung Jugendlicher eingesetzt wird, ist allerdings unklar.“

Quelle: LAG JSA NRW; Deutscher Landkreistag; Brigitte Pothmer MdB; Kooperationsverbund Jugendsozialarbeit

Dokumente: KV_Stellungnahme_Reduzierung_VE_SGB_II.pdf

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