Junge Menschen, die in stationären Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe und in Pflegefamilien leben, sollen nach dem Willen der LINKEN, der FDP und der AfD nicht länger an den Kosten durch Heranziehung ihrer Einkünfte beteiligt werden. Die derzeit bestehenden Regelungen erschwere es jungen Menschen, die auf die besondere Unterstützung der Kinder- und Jugendhilfe angewiesen seien und somit über schlechtere Startchancen ins Erwachsenenleben verfügten, finanzielle Rücklagen zu bilden. So müssten junge Menschen in stationären Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe oder in Pflegefamilien gemäß Paragraf 94 SGB VIII bis zu 75 Prozent ihres bereinigten Einkommens als Kostenbeitrag an das Jugendamt abführen, argumentiert die LINKE. Ein von den LINKEN vorgelegter Gesetzentwurf wird in der Anhörung des Familienausschusses am 9. März 2020 beraten. Die Anträge der FDP und AfD sind auch Gegenstand der Anhörung. Die FDP will § 94 Abs. 6 SGB VIII aus dem SGB VIII streichen lassen. Damit würde lediglich die Berechnungsgrundlage der Kostenheranziehung aus dem Gesetz gestrichen aber nicht die Kostenheranziehung an sich, auch wenn die Liberale ebendies bezwecken. Zur Gegenfinanzierung möchte die FDP „übermäßige Leistungsgesetze“ sowie die Mittelvergabe an die Wohlfahrtsverbände „überprüfen“ und „reduzieren“.
Quelle: Bundestagsausschuss Familie, Senioren, Frauen und Jugend; Pressedienst des Deutschen Bundestages; Die LINKE