Die Bundesarbeitsgemeinschaft Katholische Jugendsozialarbeit (BAG KJS) e. V. hat Stellung zu einem Gesetzentwurf genommen, der vorsieht, die Kostenheranziehung nach § 94 SGB VIII in der Kinder- und Jugendhilfe abzuschaffen. Aus Sicht der BAG KJS wird damit endlich der besonderen Situation junger Menschen in den Angeboten der Kinder- und Jugendhilfe Rechnung getragen und ihre erfolgreiche Integration befördert. Allerdings weist sie in diesem Zusammenhang auf eine Gerechtigkeitslücke hin, die auch im Sinne einer inklusiven Kinder- und Jugendhilfe kontraproduktiv ist. Junge Menschen mit Behinderung, die in stationären Einrichtungen leben und eine betriebliche oder externe außerbetriebliche Ausbildung absolvieren, erhalten eine Ausbildungsvergütung, von der sie zurzeit 75 Prozent und zukünftig 100 Prozent behalten dürfen. Auszubildende, die eine von der Bundesagentur für Arbeit geförderten Ausbildung absolvieren, erhalten ein Ausbildungsgeld nach §123 SGB III, das sich in der Höhe an der Mindestausbildungsvergütung orientiert. Mit Bezug auf die Sozialversicherungsentgeltverordnung werden 511 Euro als Kostenanteil für Unterkunft und Verpflegung abgezogen. So verbleibt diesen jungen Menschen nur ein Taschengeld von maximal 119 Euro. Das ist zu ändern, fordert die BAG KJS in ihrer Stellungnahme.
Kinder- und Jugendgrundsicherung muss allen 18-Jährigen direkt gezahlt werden
Ein weiterer wichtiger Aspekt betrifft aus Sicht der BAG KJS den Umgang mit dem Kindergeld bzw. der zukünftigen Kinder- und Jugendgrundsicherung. Junge Menschen, die sich in Ausbildung und Studium befinden, sollen laut Koalitionsvertrag die Grundsicherung bzw. den Garantiebetrag spätestens mit 18 Jahren selber erhalten. Dies muss auch für junge Menschen in den Erziehungshilfen und den Eingliederungshilfen gelten.
Quelle: BAG KJS