Die Bundesagentur für Arbeit hat ein neues Fachkonzept für die Berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahmen (BvB) veröffentlicht. Es löst die aus dem Jahr 2012 stammenden Richtlinien für diese Maßnahmen ab und entwickelt sie zeitgemäß weiter. Zur Vorbereitung auf einen „Arbeitsmarkt 4.0“ ist etwa die erweiterte Vermittlung von IT- und Medienkompetenzen vorgesehen. Neu ist die Einteilung der BvB in Förderzielbereiche mit verschiedenen Förder- und Qualifizierungssequenzen. Sie können für die jungen Teilnehmenden individuell und flexibel zusammengestellt werden. Ferner kann auch auf die Aufnahme einer schulischen Berufsausbildung vorbereitet werden. Die Regelförderdauer kann künftig bis zu zwölf Monate betragen.
Der Kooperationsverbund Jugendsozialarbeit und weitere Akteure wurden von der Bundesagentur für Arbeit in die Weiterentwicklung des Fachkonzeptes einbezogen. So flossen Erfahrungen aus der Praxis der Träger und Einrichtungen in das Konzept ein. In einer schriftlichen Stellungnahme begrüßt der Kooperationsverbund Jugendsozialarbeit die Flexibilität, die das neue Fachkonzept ermöglicht. Der Verbund fordert eine konsequente teilnehmer*innenorientierte und jugendgerechte Ausgestaltung von BvB, die den individuellen Bedarfen junger Menschen gerecht werden kann. Auch muss das Fachkonzept im Hinblick auf eine inklusive Ausrichtung kontinuierlich überprüft werden. Eine besondere Bedeutung kommt der Kompetenzfeststellung zu, die der Verbund ausdrücklich begrüßt. Jedoch werden ausreichend Ressourcen für die Vermittlung digitaler Kompetenzen eingefordert und auf die neuen Möglichkeiten zur Teilnahme in Teilzeit verwiesen.
Die gesamte „Stellungnahme des Kooperationsverbunds Jugendsozialarbeit zur Neukonzeption des Fachkonzepts für Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen – BvB, §§ 51 ff. SGB III“ steht hier zum Download zur Verfügung.
Quelle: Kooperationsverbund Jugendsozialarbeit; BAG KJS