Drei Sozial- bzw. Familienministerinnen und -minister aus Baden-Württemberg, Bremen und Rheinland-Pfalz fordern vom Bund die rasche Einführung einer Kindergrundsicherung. In einer gemeinsamen Erklärung sagten sie am Rande der Arbeits- und Sozialministerkonferenz (ASMK) im Dezember in Münster: „Kinderarmut muss vermieden werden, eine bessere Teilhabe von Kindern und Jugendlichen ist notwendig, der Abbau bürokratischer Hürden ebenso.“ Mit ihrer Forderung gehen die drei über einen Beschluss hinaus, den die ASMK gefasst hat. Darin spricht sich eine Mehrheit der Länder dafür aus, auf der Basis eines Grobkonzepts zügig einen konkreten Vorschlag für eine Kindergrundsicherung zu entwickeln. Das Grobkonzept sei zwar ein entscheidender Schritt in die richtige Richtung, aber die bisher vorgelegten Optimierungsansätze reichten nicht aus, um Kinderarmut wirksam zu bekämpfen.
Grundsicherung am tatsächlichen Bedarf von Kindern und Jugendlichen ausrichten
Eine Kindergrundsicherung, die die Armut von Kindern wirklich bekämpft, müsse automatisch und ohne kompliziertes Antragsverfahren ausgezahlt werden. Sie müsse den Mindestbedarf jedes Kindes in gleichem Maße decken, sich daran orientieren, was Kinder und Jugendliche zu einem guten Aufwachsen brauchen, und Teilhabe für alle Kinder garantieren. Die Höhe der Kindergrundsicherung sei über eine Bedarfserhebung zu ermitteln und dürfe sich nicht am derzeitigen viel zu geringen, politisch festgelegten Existenzminimum ori entieren. Denn dieses beinhalte nicht die spezifischen Bedarfe für Kinder und Jugendliche.
Die derzeitigen familienpolitischen Leistungen (Kindergeld, Kinderzuschlag, SGB II-Regel-leistungen und pauschale Leistungen des Bildungs- und Teilhabepaketes) sollen in eine Kindergrundsicherung integriert werden. Ziel von Baden-Württemberg, Bremen und Rheinland-Pfalnz ist es, alle Kinder und Jugendlichen aus dem SGB II-Leistungsbezug herauszulösen.
Geplante Änderungen familienpolitischer Leistungen unzureichend
Aktuell werden verschiedene Optimierungsansätze der kindbezogenen Transferleistungen von der Bundesregierung ausgearbeitet, zum Teil schon in Gesetzentwürfen konkretisiert. Für die Arbeits- und Sozialminister/-innen der drei Länder sind die bisher vorgelegten Optimierungsansätze unzureichend. Kinderarmut würde damit nicht wirksam bekämpft. Die beschlossene Kindergelderhöhung komme bei den ärmsten Kindern nicht an, denn das Kindergeld wird mit dem SGB II-Regelbedarf verrechnet. Auch der Entwurf des „Starke-Familien-Gesetzes“ von Bundesministerin Giffey gehe nicht weit genug. Vergessen würden bei den Neuregelungen Kinder aus Familien im Leistungsbezug. Dabei seien Verbesserungen für diese Kinder im Grundsicherungsbezug dringend notwendig. Der Regelbedarf sei so niedrig bemessen, dass Kindern und Jugendlichen gleiche Lebenschancen und soziale Teilhabe verwehrt blieben.
Quelle:
- Manne Lucha, Baden-Württemberg Minister für Soziales und Integration
- Anja Stahmann, Bremen Senatorin für Soziales, Jugend, Frauen, Integration und Sport
- Anne Spiegel, Rheinland-Pfalz Ministerin für Familie, Frauen, Jugend, Integration und Verbraucherschutz