Bundesjugendministerin Franziska Giffey (SPD) will Kinder und Jugendliche in Heimen und Pflegefamilien oder in belastenden Lebensverhältnissen besser schützen und unterstützen. Dies ist das erklärte Ziel des von ihrem Ministerium vorgelegten Entwurfs eines Gesetzes zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen. Mit der Gesetzesnovelle sollen in den kommenden sieben Jahren zudem alle Leistungen für Kinder und Jugendliche mit Behinderungen stufenweise in der Kinder- und Jugendhilfe des SGB VIII gebündelt werden. Die parlamentarischen Beratungen zur Reform der Kinder- und Jugendhilfe haben begonnen. Die 1. Lesung im Bundestag erfolgte am 29. Januar 2021. Am 22. Februar soll die Anhörung im Familienausschuss des Bundestages stattfinden. Parallel laufen die Beratungen in der Länderkammer. Einer Novelle des SGB VIII muss der Bundesrat zustimmen. Eine endgültige Beschlussfassung wird im Frühjahr erwartet.
Der Gesetzentwurf wurde in der Fachwelt unterschiedlich, aber überwiegend kritisch, aufgenommen. Die Bundesarbeitsgemeinschaft Katholische Jugendsozialarbeit (BAG KJS) e. V. begrüßt, dass künftig auch die Förderung für junge Menschen mit Behinderung nicht mehr vorrangig im Sozialgesetzbuch IX, sondern in der Kinder- und Jugendhilfe erfolgen soll. Eine inklusive Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe muss sich aber auch daran messen lassen, ob sie zu einer realen Verbesserung der Teilhabe aller jungen Menschen führt, mahnt die BAG KJS an. Da bislang ein klarer Rechtsanspruch auf Ausbildung, Förderung und sozialpädagogisch begleitetes Jugendwohnen für junge Volljährige bis 27 Jahre fehlt, beseht aus Sicht der BAG KJS Nachbesserungsbedarf. Die Bundesjugendministerin spricht hingegen von einer Identifikation der Fachwelt mit dem Gesetzentwurf.
Quelle: Bundesregierung; Pressedienst des Deutschen Bundestages; Die Linke; BAG KJS