Keine Sonderregel für junge Geflüchtete in der Kinder- und Jugendhilfe

Die Bundesregierung hat den Gesetzentwurf für eine Reform der Kinder- und Jugendhilfe beschlossen. Erklärtes Ziel von Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig war die Stärkung von Kindern und Jugendlichen und ihrer Rechte. Dieses Ziel wird aus Sicht der Bundesarbeitsgemeinschaft Katholische Jugendsozialarbeit (BAG KJS) e. V. nicht erreicht.

Der Gesetzentwurf sieht Veränderungen beim Kinderschutz in der Pflegekinderhilfe, bei der Beteiligung von Kindern und Jugendlichen oder der inklusiven Betreuung der Kitas vor. Aber auch Sonderregelungen für junge Geflüchtete und Einschränkungen der Zielgruppen und Angebote des Jugendwohnens.

Künftig soll es den Bundesländern erlaubt sein, die Kostenerstattungen an Kommunen einzustellen, wenn es keine gesonderten Rahmenverträge für Spezialeinrichtungen für junge Geflüchtete gibt. „Eine solche Regelung bedeutet die Spaltung der Kinder- und Jugendhilfe“, so Lisi Maier, die Vorsitzende der BAG KJS zu den Plänen der Bundesregierung, „Dies gibt den Ländern die Möglichkeit, die Standards bei der Aufnahme und Betreuung von geflüchteten Kindern- und Jugendlichen abzusenken. Bei den Leistungen der Jugendhilfe darf es keine (Qualitäts)Unterschiede nach Zielgruppen geben. Auch „Spezialeinrichtungen“ nur für junge Geflüchtete lehnen wir ab.“

Auch die Einschränkungen des Jugendwohnens nach § 13 (3) SBG VIII lehnt die BAG KJS ab. Die Katholische Jugendsozialarbeit hat in ihren Einrichtungen und Angeboten sehr positive Erfahrungen in gemeinsamen Angeboten für Geflüchtete und andere Jugendliche gemacht. Es bedarf hierbei auch immer spezifischer, individueller Hilfen, die auf die Bedarfe des/der Einzelnen abgestimmt sind, aber das gilt für alle jungen Menschen – und nicht nur für Jugendliche mit Fluchthintergrund.

Die geplante Neufassung des § 78f SGB VIII unterscheidet bei den Kinderrechten zwischen unterschiedlichen Zielgruppen. Dabei gelten Kinderrechte auf Basis der UN-Kinderrechtskonvention für alle Kinder- und Jugendlichen. Auf die angestrebten Veränderungen ist daher zu verzichten.“

Quelle: BAG KJS; BMFSFJ

Dokumente: 2017_PM_Sonderregelungen_fuer_junge_Gefluechtete_verhindern_final.pdf

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