Die von der Großen Koalition vereinbarte Verankerung von Kinderrechten im Grundgesetz ist nach Aussage von Justiz- und Familienministerin Christine Lambrecht gescheitert. Detailfragen sollen laut der SPD verhindert haben, dass die Rechte von Kindern im Grundgesetz festgeschrieben werden. Die Bundesregierung hatte Mitte April einen Gesetzentwurf vorgelegt. Seitdem wurde verhandelt und nach einem Kompromiss gesucht. Die Koalition ist auf Stimmen der Opposition angewiesen, um das Grundgesetz zu ändern und Kinderrechte darin zu verankern. Auch der Bundesrat müsste noch zustimmen.
Konkreter Vorschlag für eine Grundgesetzänderung
Der Regierungsvorschlag hatte vorgesehen, in Artikel 6 Absatz 2 des Grundgesetzes Folgendes einzufügen:
Die verfassungsmäßigen Rechte der Kinder einschließlich ihres Rechts auf Entwicklung zu eigenverantwortlichen Persönlichkeiten sind zu achten und zu schützen. Das Wohl des Kindes ist angemessen zu berücksichtigen. Der verfassungsrechtliche Anspruch von Kindern auf rechtliches Gehör ist zu wahren. Die Erstverantwortung der Eltern bleibt unberührt.
Damit sollten das bestehende Verhältnis zwischen Eltern, Kindern und Staat sowie der grundrechtliche Schutz des ungeborenen Lebens unangetastet bleiben.
Doch in dieser Legislaturperiode wird daraus nichts mehr. In der abschließenden Verhandlungsrunde der Fraktionen konnte keine Einigkeit erzielt werden.
Quelle: Bundesjustizministerium; tagesschau.de; spiegel.de; Deutschlandfunk