Die Integrationskurse sind elementarer Baustein auf dem Weg zur beruflichen und gesellschaftlichen Integration der Flüchtlinge. Beim Verfahren der Einrichtung der Kurse und der Verteilung der Teilnehmerinnen und Teilnehmer gibt es aber noch deutlichen Verbesserungsbedarf, findet der Verwaltungsrat der Bundesagentur für Arbeit. Er fordert die Bundesregierung auf, die Integrationskursverordnung so zu ändern, dass Teilnehmerinnen und Teilnehmer zukünftig in einem zumutbaren Umkreis schneller einen Kurs beginnen können und Transparenz über das Angebot herrscht.
Peter Clever, stellvertretender Vorsitzender des Verwaltungsrats, vertritt die Auffassung, dass die bisher geplanten 290.000 Plätze nicht ausreichen werden. Die Mittel für Integrationskurse müssen auf jeden Fall in der Höhe bereitgestellt werden, dass tatsächlich alle Flüchtlinge mit Bleibeperspektive und Geduldete ohne Arbeitsverbot von Anfang teilnehmen können. Ein Einspringen der Bundesagentur wie Ende 2015 soll es nicht noch einmal geben.
Hintergrund der Forderung nach einer Aufstockung der finanziellen Mittel für die Integrationskurse und einer Änderung der Verfahren sind die viel zu langen Wartezeiten für Integrationskurse. Das behindert die notwendigen Maßnahmen der Arbeitsagenturen und Jobcenter. Dafür ist eine gute grundlegende Sprachförderung Voraussetzung.“
Quelle: Bundesagentur für Arbeit – Verwaltungsrat