Kabinett beschließt Kindersofortzuschlag und Einmalzahlung

Von Juli an soll für armutsgefährdete Kinder ein Sofortzuschlag von 20 Euro monatlich gezahlt werden. Das Bundeskabinett brachte ein entsprechendes Gesetz auf den Weg. Ebenfalls im Juli soll an Menschen, die Sozialleistungen erhalten, ein Einmalzuschuss von 100 Euro gezahlt werden. Der Sofortzuschlag soll ohne weiteren Antrag unbürokratisch ausgezahlt werden und bis zur Einführung einer Kindergrundsicherung gezahlt werden. Der Zuschuss soll den Angaben zufolge dem Ausgleich von erhöhten Lebenshaltungskosten und von pandemiebedingen Ausgaben dienen. Die Bundesarbeitsgemeinschaft Katholische Jugendsozialarbeit (BAG KJS) e. V. kritisiert den späten Zeitpunkt und die Höhe des Sofortzuschlags. In einer Stellungnahme, zu den ersten 100 Tagen der neuen Regierung im Amt, befindet sie die 20 Euro als viel zu gering. Die Diakonie z.B. hält 78 Euro erforderlich.

Kinderzuschlag: 20 Euro zusätzlich im Monat

Den monatlichen Sofortzuschlag sollen ab dem 1. Juli 2022 erhalten: alle Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen im Haushalt der Eltern, die Anspruch auf Leistungen gemäß SGB II, SGB XII, Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG), Kinderzuschlag oder auf Ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Bundesversorgungsgesetz (BVG) haben. Davon profitieren demnach rund 2,9 Millionen von Armut betroffene Kinder in Deutschland. 

Quelle: BMFSFJ; BAG KJS; Diakonie; KNA; epd; tagesschau.de 

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