Junge Menschen inklusiv im SGB III stärken: Nicht ohne die Kinder- und Jugendhilfe!

Der Bundestagsausschuss für Arbeit und Soziales hörte Anfang November Sachverständige zum SGB III Modernisierungsgesetz. Die Haltung des Kooperationsverbundes Jugendsozialarbeit – und damit der BAG Katholische Jugendsozialarbeit – zu den Plänen des Bundesarbeitsministeriums wurden unter anderem durch Caritas und den Paritätischen Gesamtverband gestärkt. Auch die kommunalen Spitzenverbände machten deutlich, dass die Jugendhilfe im Zusammenspiel mit Arbeitsagenturen und Jobcentern künftig weiter eine bedeutende Rolle spielt.

Der Kooperationsverbund erwartet unter anderem in seiner Stellungnahme zum SGB III Modernisierungsgesetz, dass die Gleichstellung der Rechtskreise erhalten und die umfassende und ganzheitliche Beratung junger Menschen in der Verantwortung der Jugendsozialarbeit bleibt. Das unterstrich unter anderem die Sachverständige des Deutschen Caritasverbandes. In der Stellungnahme der Caritas heißt es: „Eine wirksame Unterstützung und Beratung junger Menschen beim Übergang in Ausbildung und Beruf durch rechtskreisübergreifende Förderung ist von hoher Bedeutung. Die Stärkung der Agentur für Arbeit darf jedoch nicht dazu führen, dass dadurch die bestehende Beratung, Betreuung und Unterstützung junger Menschen durch andere Rechtskreise ersetzt oder gar verdrängt wird.” Und weiter: „Die spezifische Expertise, die die Jugendhilfe und die Jugendsozialarbeit in der Arbeit mit jungen Menschen haben, muss konsequent in der Kooperationsarbeit Bestand haben können.“

Auch der Paritätische Gesamtverband als Teil des Kooperationsverbundes Jugendsozialarbeit äußert sich in der Anhörung zur Gleichwertigkeit der Rechtskreise und zur geplanten umfassenden Beratung junger Menschen durch die Agenturen für Arbeit. Konkrete Vorschläge zur Gesetzesänderung zielen auf eine Augenhöhe der Rechtskreise in der Begleitung junger Menschen sowie auf die Expertise und Kompetenzen der Jugendsozialarbeit.

Auch das Beratungsforum JUGEND STÄRKEN weist auf Forderungen des Kooperationsverbundes hin

Im Vorfeld der Anhörung hatte sich unter anderem das Beratungsforum JUGEND STÄRKEN zum aktuellen Entwurf des SGB III-Modernisierungsgesetzes mit einem Zwischenruf geäußert. Das Beratungsforum JUGEND STÄRKEN begleitet das ESF-Programm JUGEND STÄRKEN: Brücken in die Eigenständigkeit wissenschaftlich und berät seit Jahren Kommunen, wie sie ihre Angebote für junge Menschen in schwierigen Lebenslagen optimieren können.

Basierend auf dieser Erfahrung, fordert das Beratungsforum im Zwischenruf, den Entwurf des SGB III-Modernisierungsgesetzes nachzubessern. Zwar nehme der Gesetzentwurf junge Menschen in häufig komplexen Lebenslagen verstärkt in den Blick, um diesen die Leistungen mit Bezug zum Arbeitsmarkt besser zugänglich zu machen. Doch um die Rechte junger Menschen lebenslagenorientiert und inklusiv zu stärken, schlägt das Beratungsforum die Stärkung der Kinder- und Jugendhilfe als gesetzlich verankerte Kooperationspartnerin, die Vermeidung von Doppelstrukturen für eine umfassende Beratung junger Menschen sowie inklusive Jugendagenturen für alle jungen Menschen bis 27 Jahre vor. Das Beratungsforum weist in seinem Zwischenruf auf die Forderungen des Kooperationsverbundes Jugendsozialarbeit in dessen Stellungnahme zum SGB III Modernisierungsgesetzes hin. Detaillierten Forderungen sind im Zwischenruf  nachzulesen.

Quellen: Bundestag, Kooperationsverbund Jugendsozialarbeit, Beratungsforums JUGEND STÄRKEN

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