Jugendsozialarbeit § 13 SGB VIII als Aufgabe der Jugendhilfe?

Aus der Praxis der Jugendsozialarbeit wird berichtet, dass in vielen Kommunen keine ausreichende und verlässliche Förderung der Angebote der Jugendsozialarbeit erfolgt. Insbesondere Angebote der beruflichen Integration der arbeitsweltbezogenen Jugendsozialarbeit werden angesichts enger kommunaler Haushalte wohl von einigen Jugendämtern nicht mehr als notwendig oder finanzierbar angesehen.

Mehr als die Hälfte der Jugendämter fördert Angebote der arbeitsweltbezogenen Jugendsozialarbeit nicht mehr

Die Förderung der Jugendsozialarbeit im Rahmen der Jugendhilfe findet auf einem zu geringen Niveau und längst nicht in allen Jugendamtsbezirken statt. Relativ viele Jugendämter stellen keine eigenen personellen Ressourcen für Jugendsozialarbeit zur Verfügung und sind auch nicht auskunftsfähig zu Angeboten Dritter. Es ist also davon auszugehen, dass in einem erheblichen Teil der Jugendämter überhaupt keine Förderung der Jugendsozialarbeit stattfindet. Deutlich weniger als die Hälfte aller Jugendämter fördert noch Angebote der arbeitsweltbezogenen Jugendsozialarbeit, inzwischen hat sich die Mehrheit aus diesem Feld ganz zurückgezogen.

Arbeitsagenturen bemängeln schwache Beteiligung der Jugendhilfe

Stattdessen sollen allein Maßnahmen aus dem Bereich der Arbeitsmarktförderung (SGB III) bzw. der Grundsicherung für Arbeitssuchende (SGB II) die Integration junger Menschen in den Arbeitsmarkt sichern; schließlich wird auch im Kinder- und Jugendhilfegesetz (§ 10 SGB VIII) ein gewisser Vorrang dieser Leistungen beschrieben. Gleichzeitig beklagen sich mancherorts „ARGEN“ und Agenturen für Arbeit, dass vor Ort die Jugendhilfe bzw. das Jugendamt im Themenfeld „Berufliche Integration junger Menschen“ kaum präsent sei und bei Kooperationsprojekten, wie z. B. zur Entwicklung einer Beratung aus einer Hand und gemeinsamen Anlaufstellen, die Beteiligung der Jugendhilfe sowohl fachlich als auch finanziell eher schwach ausfiele.

Das Arbeitspapier „Jugendsozialarbeit § 13 SGB VIII als Aufgabe der Jugendhilfe?!“ der Stabstelle des Kooperationsverbundes Jugendsozialarbeit gibt einen Überblick zu aktuellen Erkenntnissen zur Umsetzung der Jugendsozialarbeit. Aktuelle Befunde der amtlichen Jugendhilfestatistik sowie der Jugendamtsbefragung des Deutschen Jugendinstituts runden die Darstellung ab und sind Grundlage für die Forderung nach Stärkung des § 13 SGB VIII und damit der Jugendsozialarbeit als unverzichtbarem Bestandteil der Jugendhilfe.

Quelle: Koopertionsverbund Jugendsozialarbeit

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