Die EU-Jugendgarantie auf dem Prüfstand

Obwohl die Kommission die Mitgliedstaaten aufgefordert hatte, in ihren Plänen zur Umsetzung der Jugendgarantie Kostenschätzungen für die geplanten spezifischen Maßnahmen und die entsprechenden Finanzierungsquellen vorzulegen, stellten die Prüfer fest, dass in einigen Antworten relevante Informationen fehlten und kein Mitgliedstaat Kostenschätzungen für die zur Abgabe einer wirksamen Jugendgarantie erforderlichen strukturellen Reformen vorlegte.

Die EU-Prüfer gelangen zu dem Schluss, dass die Kommission die Mitgliedstaaten bei der Einrichtung ihrer Jugendgarantie-Systeme rechtzeitig und angemessen unterstützt hat. Sie stellen allerdings auch fest, dass die Kommission keine Folgenabschätzung zur Ermittlung der voraussichtlichen Kosten und Vorteile erstellt hat, obwohl dies bei allen großen Kommissionsinitiativen Standardverfahren ist. Folglich gibt es keine Informationen zu den potenziellen Gesamtkosten der EU-weiten Umsetzung der Jugendgarantie, sodass ein Risiko besteht, dass die Gesamtmittelausstattung womöglich nicht angemessen ist. In Verbindung mit der Tatsache, dass eine klare Definition für eine „hochwertige“ Arbeitsstelle fehlt, besteht ein großes Risiko, dass die Jugendgarantie-Systeme in der EU womöglich nicht wirksam und nicht einheitlich umgesetzt werden.

Das Jugendgarantie-System wurde im Juni 2013 als Reaktion auf die Verschlechterung der Lage arbeitsloser junger Menschen eingerichtet, die durch die Wirtschafts- und Finanzkrise verschärft wurde. (…) Im Zeitraum 2014-2020 wird die Jugendgarantie – über den Europäischen Sozialfonds und eine spezielle Beschäftigungsinitiative für junge Menschen – mit insgesamt 12,7 Milliarden Euro aus dem EU-Haushalt kofinanziert. Die Mitgliedstaaten werden jedoch zusätzliche Mittel bereitstellen müssen, damit nicht nur Maßnahmen für von Arbeitslosigkeit betroffene Personen finanziert werden, sondern auch Maßnahmen im Zusammenhang mit grundlegenden strukturellen Reformen im Bereich der Ausbildungs-, Arbeitsvermittlungs- und Bildungssysteme, um jungen Menschen den Übergang von der Schule in die Arbeitswelt zu erleichtern und ihre Beschäftigungsfähigkeit zu verbessern. Die Höhe der für die Jugendgarantie-Systeme verfügbaren nationalen Mittel steht noch nicht fest: Neun Mitgliedstaaten haben der Kommission keinerlei Informationen übermittelt, und die von den übrigen Mitgliedstaaten übermittelten Angaben variierten in puncto Genauigkeit.

Die EU-Prüfer unterbreiten die folgenden Empfehlungen: ## Die Mitgliedstaaten sollten eine klare und vollständige Übersicht über die Kosten aller Maßnahmen übermitteln, die im Rahmen der Jugendgarantie zur Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit geplant sind, damit die Kommission den Gesamtfinanzierungsbedarf bewerten kann.
## Die Kommission sollte eine Reihe qualitativer Merkmale benennen, die bei aus dem EU-Haushalt zu fördernden Arbeitsstellen sowie Praktikums- und Ausbildungsplätzen erfüllt sein müssen. Grundlage dafür könnten die Aspekte sein, die gemäß den Leitlinien der Kommission für die Bewertung der Beschäftigungsinitiative für junge Menschen ein hochwertiges Angebot ausmachen.
## Die Kommission sollte ein umfassendes Überwachungssystem für die Jugendgarantie einrichten, das die strukturellen Reformen und die personenbezogenen Maßnahmen abdeckt. Über die Ergebnisse dieser Überwachung sollte dem Europäischen Parlament und dem Rat berichtet werden.
Der Europäische Rechtshof beabsichtigt weitere Fragen der Jugendbeschäftigung zu behandeln.“

Quelle: €urAktiv.de; Europäischer Rechnungshof

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