Europäische Jugendgarantie: Jugendliche nicht länger als vier Monate arbeitslos

Eine „Europäische Jugendgarantie“ soll sicherstellen, dass junge arbeitslose Menschen nicht länger als vier Monate ohne Beschäftigung bleiben, schlagen die Abgeordneten in einer letzten Dienstag angenommenen Entschließung zur Förderung des Zugangs Jugendlicher zum Arbeitsmarkt vor. Aufgrund der Wirtschaftskrise steigt der Prozentsatz an jungen Arbeitslosen stärker an als der Durchschnittswert der Arbeitslosigkeit. Im Dezember 2009 waren in der EU 5,5 Millionen junge Menschen im Alter von unter 25 arbeitslos, was einem Anteil von 21,4% aller jungen Menschen entspricht, heißt es in der durch Handzeichen angenommenen Entschließung. Die Jugendarbeitslosigkeit ist doppelt so hoch wie die durchschnittliche Arbeitslosenquote innerhalb der EU. Das Parlament regt an, dass der Rat und die Kommission eine Europäische Jugendgarantie vorsehen, die das Recht eines jeden jungen Menschen in der EU sichert, nach einer Arbeitslosigkeit von maximal 4 Monaten einen Arbeitsplatz, eine Lehrstelle, eine Zusatzausbildung oder eine Kombination aus Arbeit und Ausbildung angeboten zu bekommen.

Praktika dürfen nicht zur Umgehung eines Anspruchs auf menschenwürdiges Einkommen dienen

Die Entschließung betont, dass Praktika Bestandteil der Ausbildung seien und keinen realen Arbeitsplatz ersetzen dürfen. Das Parlament hat die Kommission und den Rat daher aufgefordert, eine „Initiative für eine europäische Charta für die Qualität von Praktika“ zu bilden, um deren Bildungswert zu sichern und Ausbeutung zu vermeiden. Diese Qualitätscharta soll, nach Meinung der Abgeordneten, eine zeitliche Begrenzung für Praktika, eine Mindestzuwendung basierend auf den Lebensunterhaltungskosten am Praktikumsort und Sozialleistungen nach örtlichen Standards enthalten.

Das Parlament fordert die Mitgliedstaaten auf, dafür Sorge zu tragen, dass alle jungen Menschen einen individuellen Anspruch auf ein menschenwürdiges Einkommen haben. Dieses Einkommen soll ihnen ermöglichen, wirtschaftlich unabhängig zu sein. Das Parlament ist daher der Auffassung, dass einige nationale Gesetze als diskriminierend angesehen werden können, da sie jungen Menschen ebendiese finanzielle Unabhängigkeit vorenthalten wie beispielsweise der niedrigere Mindestlohn für junge Menschen im Vereinigten Königreich, der begrenzte Zugang zum Revenu de solidarité in Frankreich und die geschmälerten Leistungen bei Arbeitslosigkeit für junge Menschen in Dänemark.

Die Abgeordneten fordern die Kommission ferner auf, mindestens 10% der Mittel des Europäischen Sozialfonds jugendspezifischen Projekten zuzuweisen, um den Zugang zu diesen Fonds zu erleichtern.

Quelle: Europäisches Parlament Informationsbüro für Deutschland

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