JFMK zur Neutralität

Die Jugend- und Familienminister*innen-Konferenz (JFMK) bekräftigt in einem Beschluss: „Das entschiedene Eintreten gegen Aussagen und Handlungen, die mit Demokratie sowie Grund- und Menschenrechten nicht vereinbar sind, ist Aufgabe öffentlicher und freier Jugendarbeit. Damit kann Jugendarbeit nie ‚neutral‘ sein, sondern basiert auf Werten, die das GG und demokratische Prinzipien vorgeben.“

Unter dem Tagesordnungspunkt „Jugendarbeit stärken – Für einen demokratischen Diskurs“ stellten die Minister*innen der Bundesländer klar, dass eine funktionierende Demokratie alle Bürger*innen benötige, um demokratische Werte zu leben und zu verteidigen – gerade die junge Generation. Die öffentliche und freie Jugendarbeit habe eine bedeutende Rolle, sei ein unverzichtbares soziales Infrastrukturangebot für das Aufwachsen junger Menschen jenseits von Familie und Schule.

Anstieg demokratiefeindlicher Haltung

Mit Sorge sehen die Minister*innen, wie stark rechtsextreme, demokratie- und menschenfeindliche Haltungen teilweise bei jungen Menschen verfangen. Auftrag der Kinder- und Jugendhilfe ist laut Beschluss der JFMK mehr denn je, junge Menschen in der Entwicklung zu eigenverantwortlichen und kritikfähigen Bürger*innen zu unterstützen: mit Urteilsvermögen über gesellschaftliche und politische Zusammenhänge in einer demokratischen Gesellschaft. Träger und Fachkräfte werden zunehmend mit demokratie- und menschenfeindlichen Überzeugungen von Vertreter*innen rechtsextremistischer Positionen konfrontiert. Diese reklamierten, dass Träger, Fachkräfte, Ehrenamtliche und Jugendgremien mit ihrer Arbeit gegen ein sogenanntes „Neutralitätsgebot“ verstoßen.

Keine Wertefreiheit und Positionslosigkeit

Die JFMK stellt klar: „Neutralität im Sinne der Verfassung bedeutet Unparteilichkeit, nicht aber Wertefreiheit oder gar Positionslosigkeit. Positionen und Äußerungen außerhalb demokratischer Werte müssen durch Träger und Fachkräfte der Jugendarbeit als solche aufgezeigt und entsprechend behandelt werden. Das kann auch den Ausschluss von Vertreter*innen solcher Haltungen beinhalten – auch zum Schutz von jungen Teilnehmer*innen, die ggf. von entsprechenden Äußerungen und Handlungen negativ betroffen sind“.

In der Praxis bedeutet das aus Sicht der JFMK: Freie Träger der Jugendarbeit sind „Grundrechtsträger“ (etwa der Meinungs-, Religions- und Kunstfreiheit). Sie verlieren diesen Status auch dann nicht, wenn sie durch öffentliche Gelder gefördert werden. Ein weiter Spielraum in Bezug auf politische Positionierung stehe den Trägern zu. Positionierungen von Parteien müssen im Rahmen ihrer Arbeit nicht aufgegriffen und dargestellt werden. Parteien und Gruppen müssen in Veranstaltungen und Veröffentlichungen nicht einbezogen werden.

Broschüre mit Expertise und Material

Trotz dieser politischen Rückendeckung bleiben die Angriffe und Verweise auf das Neutralitätsgebot durch völkisch-nationalistische und als gesichert rechtsextrem eingestufte Gruppen oder Parteien eine Herausforderung. Das wurde bei einem Online-Seminar der Bundesarbeitsgemeinschaft Katholische Jugendsozialarbeit (BAG KJS) gemeinsam mit der Arbeitsgemeinschaft katholisch-sozialer Bildungswerke (AKSB) deutlich. Im Seminar verwiesen die politischen Bildner*innen auf eine Publikation des Landesjugendrings Hamburg, des Deutschen Bundesjugendrings und dem Bundesverband Mobile Beratung gegen Rechtsextremismus. In der Broschüre „Haltung statt Neutralität“ werden Expertisen und Materialien zusammengestellt, um mehr Handlungssicherheit im Einsatz für die Demokratie zu bieten.

Text: Michael Scholl

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