Was sieht das neue Fachkonzept vor? Wird es den Ansprüchen gerecht?
Auszüge aus dem Entwurf Fachkonzept „Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen mit produktionsorientiertem Ansatz (BvB-Pro)“
“ … Gesetzliche Grundlagen
Die Förderung der Teilnahme an nicht den Schulgesetzen der Länder unterliegenden Berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahmen (BvB) nach diesem produktionsorientierten Fachkonzept beruht auf § 51 und 53 SGB III. Die Förderung der Teilnahme von Menschen mit Behinderungen richtet sich nach den §§ 112 ff. SGB III.
Eine Finanzierung von Maßnahmen nach diesem Fachkonzept durch die Bundesagentur für Arbeit erfolgt nur, wenn sich Dritte mit mindestens 50 % an der Finanzierung beteiligen. Hierbei ist vorrangig eine
Kofinanzierung durch die Länder vorgesehen, um die gemeinsame Verantwortung der Länder und der BA für die Förderung entsprechender Maßnahmen zu unterstreichen.
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Trägervoraussetzungen
Eine Förderung von Maßnahmen auf der Grundlage dieses Fachkonzepts ist sowohl für Produktionsschulen als auch für Jugendwerkstätten oder vergleichbare Einrichtungen möglich und ist nicht auf bereits bestehende Einrichtungen beschränkt.
Die Träger der Maßnahmen nach diesem Fachkonzept bedürfen ab 01.01.2013 der Zulassung einer fachkundigen Stelle gem. § 176 SGB III.
Vergabe
Eine Förderung durch die BA setzt voraus, dass eine Beauftragung im Wege der Vergabe nach der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen – Teil A (VOL/A) in Verantwortung der BA erfolgt. …
Ziel der Maßnahme
Im Rahmen von Berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahmen mit produktionsorientiertem Ansatz (BvB-Pro) nach diesem Fachkonzept sollen förderungsbedürftige junge Menschen nach Maßgabe
des § 51 Abs. 1 SGB III vorrangig auf die Aufnahme einer Berufsausbildung vorbereitet werden. Sofern die Aufnahme einer Berufsausbildung wegen in der Person der Teilnehmenden liegenden Gründen nicht möglich ist, erfolgt die Vorbereitung auf eine Beschäftigungsaufnahme.
Zu den wichtigsten Aufgaben gehört es,
berufliche Erfahrungen zu überprüfen und zu bewerten, sich im Spektrum geeigneter Berufe zu orientieren und eine Berufswahlentscheidung zu treffen,
## den Teilnehmenden die erforderlichen Kenntnisse und Fertigkeiten für die Aufnahme einer beruflichen Erstausbildung (ggf. auch durch den Erwerb eines Hauptschulabschlusses
oder eines gleichwertigen Schulabschlusses) oder – sofern dies (noch) nicht möglich ist – für die Aufnahme einer Beschäftigung zu vermitteln und
## die Teilnehmenden möglichst nachhaltig in den Ausbildungs- und/oder Arbeitsmarkt zu integrieren.
## Erschließung betrieblicher Qualifizierungsangebote, Ausbildungs- und Arbeitsstellen für die Teilnehmenden, insbesondere über die regionalen Netzwerke zu Betrieben,
## Förderung der ganzheitlichen Persönlichkeitsentwicklung (Selbstkompetenz, Selbstbewusstsein, Selbstwirksamkeit) und einer positiven Einstellung zur lebensbegleitenden
Weiterbildung sowie zur gesellschaftlichen Teilhabe.
Zur Zielgruppe gehören junge Menschen ohne berufliche Erstausbildung. …
Die jungen Menschen müssen zudem grundsätzlich eine Berufsausbildung anstreben. Nur wenn dies wegen in der Person liegender Gründe nicht möglich ist, können die Teilnehmenden zur Förderung einer Beschäftigungsaufnahme zugewiesen werden.
Maßnahmen nach diesem Fachkonzept sind für nicht ausbildungsreife oder berufsgeeignete junge Menschen vorgesehen,
(§ 54 SGB III) (noch) nicht in Betracht kommen,
## bei denen aufgrund vielfältiger und schwerwiegender Hemmnisse insbesondere im Bereich von Schlüsselqualifikationen oder auf Grund einer ausgeprägten Schulmüdigkeit eine Förderung nach dem pädagogischen Prinzip des produktionsorientierten Lernens nach diesem Fachkonzept erfolgsversprechender erscheint als eine Teilnahme an der Standard-BvB,
## die über die erforderliche grundsätzliche Arbeits- und Lernbereitschaft
verfügen und eine regelmäßige Teilnahme an der Maßnahme erwarten lassen und deshalb nicht vorrangig eine Maßnahme zur Aktivierung und Stabilisierung über
niederschwellige Förderung und Qualifizierung (z.B. Aktivierungshilfen
für Jüngere nach § 45 SGB III bzw. § 16 SGB II i. V. m. § 45 SGB III oder Angebote nach dem SGB VIII) benötigen.
Die in BvB-Pro angebotenen Berufsfelder müssen den erkennbaren beruflichen Interessen und Fähigkeiten der vorgesehenen Teilnehmenden entsprechen.
Neben der formalen Zugehörigkeit zur Zielgruppe muss aufgrund der individuellen Situation des jungen Menschen eine Teilnahme erforderlich sein.
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Förderdauer
In Maßnahmen nach diesem Fachkonzept ist jederzeit ein Ein- und Ausstieg möglich.
Die Förderdauer beträgt abgestimmt auf den individuellen Förderbedarf bis zu 12 Monate. Eine Förderung über 12 Monate hinaus ist im begründeten Ausnahmefall möglich. Die Höchstförderdauer beträgt maximal18 Monate.
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Die Maßnahme nach der Standard-BvB und nach diesem Fachkonzept sind eigenständige Förderangebote, die eine unmittelbare Integration in Ausbildung oder Arbeit zum Ziel haben. Ein Übergang aus einer dieser BvB in die jeweilige andere Form ist damit grundsätzlich nicht vorgesehen. …
1. Produktionsorientierter Ansatz
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Der produktionsorientierte Ansatz ist ein Lernarrangement für junge Menschen, in dem über einen kooperativ organisierten Arbeitsprozess individuelle Lernprozesse nachhaltig gefördert werden.
BvB-Pro weisen folgende Eckpunkte auf:
strukturierten Werkstätten und Dienstleistungsbereichen als didaktische Zentren werden für reale Kunden marktfähige Produkte hergestellt und/ oder Dienstleistungen angeboten.
## 2. Im Mittelpunkt stehen junge Menschen, die mit flexiblen Einbzw. Ausstiegen individuell gestaltete Bildungs- und Qualifizierungsangebote nutzen – mit dem Ziel der Integration in Ausbildung oder – sofern dies (noch) nicht möglich sein sollte – in Beschäftigung.
## 3. Junge Menschen arbeiten und lernen im Rahmen einer nach pädagogischen Grundsätzen gestalteten Gemeinschaft in einer förderlichen und anregenden Atmosphäre. Es gelten betriebliche Arbeits- und Urlaubszeiten.
##4. Systematische Netzwerkarbeit dient der Entwicklung und Förderung tragfähiger Kooperationen zur regionalen Wirtschaft, zu Bildungs- und sozialen Unterstützungseinrichtungen.
## 5. Die Fachkräfte bilden ein multiprofessionelles Team, welches über berufsfachliche, betriebswirtschaftliche und pädagogische Kompetenzen verfügt und in der Lage ist, den Besonderheiten des Bildungs- und Erziehungsanspruchs des produktionsorientierten Ansatzes gerecht zu werden
BvB-Pro werden in betriebsähnlichen Strukturen durchgeführt und zielen im Rahmen ihrer pädagogischen Methode auf marktorientierte Produktionen bzw. Dienstleistungen im Kundenauftrag ab. Nach dem produktionsorientierten Ansatz findet Arbeiten und Lernen inhaltlich zusammenhängend und pädagogisch gestaltet statt.
Die pädagogisch und beruflich strukturierten Werkstätten und Dienstleistungsbereiche bilden das didaktische Zentrum der Maßnahmen und werden von Werkstattpädagogen geleitet. Arbeiten und Lernen soll als ganzheitliches Prinzip im Arbeitsalltag unter Einbeziehung von kognitivem, emotionalem und sozialem Lernen gefördert werden.
Dabei sollen Theorie und Praxis sinnvoll vereint werden. …
Die Lernprozesse werden vor dem Hintergrund realer Aufträge strukturiert. Analog dazu erfolgt die Gestaltung des Curriculums in den Werkstätten und Dienstleistungsbereichen. Die berufsfachliche Kenntnisvermittlung orientiert sich an den Ausbildungsrahmenplänen anerkannter Ausbildungsberufe.
Dies setzt spezifische Organisations- und Umsetzungsformen für die Verbindung von Lern- und Arbeitsprozessen voraus: Die allgemeinbildenden Inhalte müssen mit den fachpraktischen und fachtheoretischen Inhalten verbunden werden. …
Individueller Förderansatz
Kernelement in Maßnahmen der Berufsvorbereitung mit produktionsorientiertem Ansatz ist die Bereitstellung eines auf die individuellen Voraussetzungen (Fähigkeiten, Kenntnisse und Neigungen) des jungen Menschen abgestimmten Förderansatzes. Dieser Ansatz beruht insbesondere auf folgenden Elementen:
Maßnahmen nach diesem Fachkonzept sind immer an der jeweiligen Person und ihrem Entwicklungsstand ausgerichtet; sie sind flexibel gestaltet und gewährleisten durch ihre Produktorientierung und durch die Einbindung der Wirtschaft eine betriebsnahe Qualifizierung. Die individuelle Qualifizierungs- und Förderplanung baut auf den Ergebnissen der Kompetenzfeststellung auf. …
## Qualifizierungs- und Förderplanung/ Zielvereinbarung
Für jeden Teilnehmenden ist die Qualifizierung und Förderung individuell zu planen, zu dokumentieren und kontinuierlich fortzuschreiben. Die in der Kompetenzfeststellung (siehe II 2.1) gewonnenen Erkenntnisse stellen die Grundlage für die individuelle Qualifizierungs- und
Förderplanung dar. Diese ist spätestens 6 Wochen nach Eintritt zu erstellen.
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Die einzelnen Schritte zur Zielerreichung sind mit den Teilnehmenden abzustimmen, in Zielvereinbarungen adressatengerecht festzuschreiben und den Teilnehmenden auszuhändigen. Die Ergebnisse zu den vereinbarten Schritten sind nachzuhalten und zu dokumentieren. … “ Der Entwurf für BvB-Pro benennt keinen Personalschlüssel. Zur Abstimmung mit der Wirtschaft oder Netzwerkpartnern wird die Einrichtung eines Beirates vorgeschlagen. Für Menschen mit Behinderungen oder Migrationshintergrund sind zielgruppenspezifische Regelungen vorgesehen.
Quelle: