Anlässlich des Internationalen Frauentags macht IN VIA Deutschland auf die nach wie vor bestehenden gravierenden Lohnunterschiede zwischen Männern und Frauen aufmerksam. Zudem müssen Frauen und Männer Erwerbs- und Sorgearbeit verbinden können. Hierfür seien sowohl gesetzliche als auch betriebliche Rahmenbedingungen notwendig, die bisher nicht ausreichend gegeben sind.
Schon bei der Berufswahl von Mädchen und jungen Frauen zeige sich, dass sie trotz besserer Schulbildung tendenziell Berufe mit schlechterer Bezahlung und geringeren Aufstiegschancen wählen. Die Benachteiligung in der Biografie setze sich fort, wenn Frauen berufliche Auszeiten nähmen oder ihre Arbeitszeit reduzierten, um Kinder zu betreuen bzw. Angehörige zu pflegen, und oftmals würden sie in Altersarmut enden, bemängelt die IN VIA Vorsitzende, Beate Gilles. IN VIA fordert, dass Berufs- und Lebensorientierung in der Schule curricular verortet werden, um der ungerechten Entwicklung entgegenzuwirken.
Die ungleiche Entlohnung sei jedoch nicht nur auf die gewählten Berufe, sondern auch auf ungerechte Strukturen zurückzuführen. Selbst bei gleicher Qualifikation und Tätigkeit würden Frauen schlechter bezahlt. Für mehr Gerechtigkeit könnte eine Software sorgen, die mit dem Lohn- und Gehaltsabrechnungssystem verknüpft ist. Gehaltsunterschiede könnten so unkompliziert offengelegt werden. Die zu beantragende Einsicht, wieviel Kolleg*innen in vergleichbaren Positionen verdienen, ist für Einzelne ein zu kompliziertes Vorgehen; auch wenn das Entgelttransparenzgesetz ein Schritt in die richtige Richtung war. Die Forderungen konkretisiert der Verband für Mädchen- und Frauensozialarbeit in einer Positionierung.
Digitalisierung darf Chancenungerechtigkeit zwischen Geschlechtern nicht vergrößern
Digitalisierungsprozesse dürfen die Chancenungerechtigkeit zwischen Männern und Frauen nicht verstärken, sondern müssen diskriminierungsfrei sein. „Es darf beispielsweise nicht passieren, dass bei der Personalauswahl eingesetzte algorithmische Systeme Lücken im Lebenslauf, z. B. Elternzeiten schlicht als Abwesenheit vom Arbeitsmarkt und damit negativ interpretieren“, so Gilles.
Quelle: IN VIA Deutschland